Duggingen

Duggingen BL: Hecken zurückschneiden – dann folgen Kontrollen

Gemeinde Duggingen
Gemeinde Duggingen

Laufental,

Die Gemeinde Duggingen BL bittet Grundeigentümer, überhängende Äste bis Ende September 2026 zurückzuschneiden. Danach kontrolliert der technische Dienst.

Duggingen BL
Duggingen BL: Dorfkern der Gemeinde Röschenz mit dem Gemeindehaus und der Kirche St. Anna (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Bäume und Sträucher, die in Trottoirs oder Strassen hinausragen, können Fussgängerinnen und Fussgänger behindern und den Strassenverkehr gefährden – insbesondere bei Strasseneinmündungen. Zudem wird die Strassenreinigung erschwert, und vorstehende Äste können Schäden an Reinigungsfahrzeugen verursachen, was unnötige Kosten für die Allgemeinheit nach sich zieht.

Überhängende Bäume und Sträucher sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4.50 m Höhe, bei Trottoirs und Gehwegen auf mindestens 2.50 m Höhe zurückzuschneiden.

Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1.80 m zu kürzen oder – bei Sichtbehinderungen – gemäss den Weisungen der Polizeiorgane oder der Gemeindeverwaltung anzupassen.

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern müssen jederzeit gut sichtbar sein und dürfen nicht verdeckt werden.

Nach Ablauf dieser Frist wird der technische Dienst Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen – für die Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitmenschen im Dorf.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sicheren und gepflegten Dorfbild, die Gemeindeverwaltung.

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