Signau BE: Gemeinde erlässt Bewässerungsverbot wegen Trockenheit
Mit Blick auf die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes erlässt die Gemeinde Signau neue Richtlinien für Bewässerungen.

Die anhaltende Trockenheit und Hitze führt dazu, dass die Quellschüttungen markant zurückgehen. Der Wasserverbrauch im gesamten Versorgungsgebiet der Gemeinde Signau hat ein kritisches Ausmass erreicht.
Auch bei der gemeindlichen Partner-Wasserversorgung des Wasserverbunds Kiesental ist die Lage sehr kritisch. Eine Entspannung der Situation durch langanhaltende Niederschläge ist derzeit nicht absehbar.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der von den kantonalen Behörden ausgerufenen Gefahrenstufe 4 hat die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und des Löschschutzes für die Bevölkerung oberste Priorität.
Bewässerung nur noch für Nutzgärten erlaubt
Die folgenden Bewässerungen sind deshalb per sofort und bis auf Widerruf durch die Wasserversorgung Signau untersagt:
die Bewässerung von Rasenflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Bewässern oder Kühlen von Plätzen, das Auffüllen von Pools sowie das Bewässern landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Weiterhin erlaubt ist das haushälterische Verwenden von Trinkwasser für den täglichen Bedarf sowie das gezielte, sparsame Bewässern von Nutzgärten (Gemüse / Beete).
Gemeinde bittet um solidarisches Miteinander
Weiter weist die Wasserversorgung Signau daraufhin, dass alle von ihr versorgten Brunnen abgeschaltet sind. Aktuell noch laufende Brunnen in der Gemeinde sind im Besitz von privaten Wasserversorgungen und werden von diesen versorgt.
Die Gemeinde ruft alle privaten Wasserversorgungen auf, sofern genügend Ressourcen vorhanden sind, ihre Brunnen und damit ihr Wasser der Nachbarschaft zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel für die Gartenbewässerung.
Alle Haushaltungen und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet werden noch mit einem Flugblatt auf das Verbot hingewiesen.










