Wie die Gemeinde Horn mitteilt, werden Angehörige der betroffenen Gräber benachrichtigt. Sie können bis zum 17. Februar 2024 Grabsteine und Pflanzen entfernen.
Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch
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Gemäss Artikel 26 des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Horn wird ein Grabfeld dann abgeräumt, wenn das letzte Grab in der Reihe die Ruhezeit von 20 Jahren erreicht hat (inklusive spätere Urnenbeisetzungen in diese Gräber).

Somit werden nach erfolgtem Ablauf der Liegezeiten die Erdbestattungsgräber von 1997 bis 1999, die Urnengräber von 1992 bis 2000 und die Urnenwandtafeln von 1999 bis 2004 im Februar 2024 geräumt.

Die Angehörigen werden nach Möglichkeit persönlich benachrichtigt. Die für die Pflege der betroffenen Gräber zuständigen Personen werden gebeten, die Grabsteine und wiederverwendbaren Pflanzen zwischen dem 3. und 17. Februar 2024 zu entfernen.

Anschliessend werden die Gräber geräumt. Über stehen gelassene Grabsteine und Pflanzen wird verfügt.

Ökumenische Gedenkfeier anlässlich der Gräberräumung

Die beiden Kirchgemeinden laden zu einer ökumenischen Gedenkfeier anlässlich der Gräberräumung ein.

Sie findet am Samstag, 10. Februar 2024, um 11 Uhr auf dem Friedhof statt, bei schlechtem Wetter in der Friedhofskapelle.

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