Neuer Stichtag für Abwasser- und Wasserversorgung Gebühren
Ab 2025 gilt neu der 31. Dezember als Stichtag für Wasser- und Abwassergebühren. In der Übergangszeit werden zwei Rechnungen im Jahr 2025 ausgestellt.

Wie die Gemeinde Landiswil schreibt, wird aufgrund der revidierten Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsgebührenverordnung per 1. Januar 2025 der Stichtag für die Gebühreneinforderung neu auf den 31. Dezember festgesetzt.
Folglich werden im 2025 (Übergangsperiode 2024/25) zwei Rechnungen ausgestellt. Einmal eine Akontorechnung per 30. Juni 2025 und dann, gestützt auf die Ablesung, die Schlussrechnung per 31. Dezember 2025.
Angelehnt an die Gebührenrechnung 2024 wird die Gemeindeverwaltung den betroffenen Personen im Juli 2025 die Akontorechnung versenden.