Stromversorgung: Gebührenstruktur

Stadt Langenthal
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Langenthal,

Der Gemeinderat Langenthal senkte die Konzessionsgebühr für die Benützung des öffentlichen Grundes für die Ortsteile Unter- und Obersteckholz.

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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

Nach der Fusion mit der Gemeinde Obersteckholz bestehen im Bereich Stromversorgung mit der IB Langenthal AG und der onyx Energie Netze bzw. deren Rechtsnachfolgerin onyx Energie AG (Ortsteile Obersteckholz und Untersteckholz) weiterhin zwei Netzbetreiberinnen und damit auch zwei Versorgungsgebiete mit unterschiedlicher Gebührenstruktur. Wie bereits im Rahmen der Fusionsabstimmungen dargelegt, sind damit unterschiedliche Strompreise in den Versorgungsgebieten aufgrund der unterschiedlichen Netzbetreiberinnen unvermeidlich.

Eine Angleichung soll aber immerhin insoweit erfolgen, als es in der Entscheidkompetenz der Stadt Langenthal als Vertragspartnerin liegt. Die Konzessionsabgaben für die Benützung des öffentlichen Grundes werden deshalb auch in den Ortsteilen Obersteckholz und Untersteckholz per 1. Januar 2021 von bisher 1,5 Rp./kWh auf 0,88 Rp./kWh (Niveau der Stadt Langenthal im Verhältnis zur IB Langenthal AG) vereinheitlicht. Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile von Obersteckholz sowie von Untersteckholz führt dies zu einer leichten Senkung der Abgabe.

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