Wie die Gemeinde Aarwangen mitteilt, wurden drei Verkehrsmassnahmen beschlossen. Neu gilt vom Kraftwerk Bannwil bis zum Weiler Meiniswil Tempo 30.
Blick auf die Gemeinde Aarwangen im Kanton Bern.
Blick auf die Gemeinde Aarwangen im Kanton Bern. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat Aarwangen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmungsverfügung (4074-23) des Tiefbauamtes vom Kantons Bern drei Verkehrsmassnahmen.

An der Meiniswilstrasse vom Kraftwerk Bannwil bis nach Weiler Meiniswil gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde.

Am Abschnitt beidseitig vor der Höchstgeschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde gilt neu Höchstgeschwindigkeit 60 Kilometer pro Stunde

Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 197/77 vom 23. Dezember 1977 erlassene Verkehrsmassnahme, Höchstgeschwindigkeit 40 Kilometer pro Stunde Meiniswilstrasse, Teilstrecke im Bereich des überbauten Gebietes des Weilers Meiniswil, wird aufgehoben.

Verwaltungsbeschwerde kann erhoben werden

Gegen die beiden vorgenannten Verkehrsmassnahmen (Verfügung) kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau erhoben werden.

Die Verwaltungsbeschwerde ist in zwei Exemplaren in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügungen treten nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

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