Neue Gebühren ab August 2026 beschlossen
Die Gemeinde Aarwangen setzt den teilrevidierten Gebührentarif per 1. August 2026 in Kraft. Die Anpassungen betreffen Sitzungszimmer und die Dorfzytig.

Wie die Gemeinde Aarwangen mitteilt, haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 30. März 2026 die Teilrevision des Gebührenreglements angenommen. Dieser Beschluss ist inzwischen rechtskräftig.
In der Folge wurde auch der Gebührentarif zum Gebührenreglement überarbeitet. Die Anpassungen betreffen vor allem die neu ins Gebührenreglement aufgenommenen öffentlichen Sitzungszimmer sowie die Gebühren der Dorfzytig.
Der Gemeinderat hat die entsprechenden Gebühren im Rahmen der Teilrevision festgelegt und setzt den teilrevidierten Gebührentarif per 1. August 2026 in Kraft.









