Gemeindeversammlung Thunstetten vom 2. Dezember findet nicht statt

    Gemeinde Thunstetten
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    Langenthal,

    Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober beschlossen, dass die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Dezember, nicht stattfindet.

    Thunstetten
    Thunstetten. - Gemeinde Thunstetten

    Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 beschlossen, dass die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Dezember 2020, aufgrund der hohen und aktuell stark steigenden Corona-Infektionszahlen, nicht stattfindet. Viele Stimmberechtigte würden sich aufgrund der Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus fürchten an der Gemeindeversammlung teilzunehmen, was eine politische Meinungsbildung verunmöglichen würde.

    Das Budget 2021 wird gestützt auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters des Verwaltungskreises Oberaargau vom 26. Oktober 2020 betreffend die Durchführung von Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen am Sonntag, 6. Dezember 2020, an der Urne zur Abstimmung gebracht. Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt.

    Die Geschäftsunterlage liegt 30 Tage ab erster Publikation bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

    Stimmberechtigung

    Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Thunstetten wohnhaft respektive ordnungsgemäss angemeldet sind. Nicht stimmberechtigt sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

    Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten oder diese verloren haben, können bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag, 15.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei ein Doppel verlangen.

    Briefliche Stimmabgabe

    Für die briefliche Stimmabgabe gelten dieselben Bestimmungen wie für eidgenössische Abstimmungen (bitte Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis beachten). Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustell- und Antwortkuvert bis spätestens am Abstimmungstag, 9.00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein.

    Abstimmungslokale

    Die Abstimmungslokale befinden sich beim Schulhaus Thunstetten (Sonntag: 10.00 bis 11.00 Uhr) und bei der Gemeindeverwaltung.

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