Gebührentarif zum Abfallreglement 2005; Teilrevision

Gemeinde Thunstetten
Gemeinde Thunstetten

Langenthal,

Ab 1. Januar 2021 wird eine Pauschalgebühr von CHF 10.00 im Bereich Sperrgut und Alteisen eingeführt.

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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 16. November 2020 den Gebührentarif zum Abfallreglement 2005, Art. 3 Abs. 4 und 5; Art. 5 Abs. 2, 3 und 4 angepasst. Die Abänderung des Gebührentarifs ist im Anzeiger vom Donnerstag, 19. November 2020, publiziert. Unter Vorbehalt dagegen erhobener Beschwerden oder der Ergreifung des Referendums tritt die Teilrevision per 1. Januar 2021 in Kraft.

Ab 1. Januar 2021 wird eine Pauschalgebühr von CHF 10.00 im Bereich Sperrgut und Alteisen eingeführt. Die Entsorgungskosten für den Karton bleiben bei CHF 1.00.

Der Häckseldienst wird zudem neu organisiert. Der Häckseldienst ist kostenpflichtig, pauschal CHF 30.00 für je 10 Minuten.

Die Anmeldung ist obligatorisch unter www.thunstetten.ch. In Ausnahmefällen (kein Internet) wird die Anmeldung per Telefon akzeptiert. Die Anmeldungen müssen bis spätestens um 12.00 Uhr am Montag vor der Häckseltour vorliegen.

Der Häckseldienst wird durch die Werkhofmitarbeiter durchgeführt. Die Häckseltour-Daten entnehmen Sie dem Entsorgungskalender 2021.

Das Häckselgut muss ab 6.30 Uhr geordnet am Strassenrand bereitgelegt werden und darf keine Fremdmaterialien wie Steine, Wurzeln, Drähte, etc. enthalten. Das Häckselgut aus gewerblichem Unterhalt wird nicht verarbeitet. Das Häckselgut muss anschliessend selbst kompostiert oder im eigenen Garten als Abdeckmaterial verwendet werden.

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