Einwohnergemeinde Thunstetten: Allgemeine Neubewertung 2020

Gemeinde Thunstetten
Gemeinde Thunstetten

Langenthal,

Als Bemessungsperiode für eine allgemeine Neubewertung wurden die Jahre 2013 bis 2016 bestimmt, als Stichtag gilt der 31. Dezember 2020.

Thunstetten
Thunstetten. - Gemeinde Thunstetten

Die letzte allgemeine Neubewertung der Grundstücke und Wasserkräfte wurde per 1. Januar 1999 durchgeführt. In dieser Zeitspanne sind die Verkehrs- und Ertragswerte im ganzen Kanton Bern bei allen Gebäudearten und in allen Regionen erheblich und fast ausnahmslos gestiegen, wobei die Entwicklungen teilweise sehr unterschiedlich verlaufen sind.

Die amtlichen Werte stehen somit im Jahr 2020 teilweise in einem sehr realitätsfernen Verhältnis zum aktuellen Verkehrswert. In der Märzsession 2017 hat der Grosse Rat deshalb eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 angeordnet (Art. 182 StG).

Als Bemessungsperiode wurden die Jahre 2013 bis 2016 bestimmt, als Stichtag gilt der 31. Dezember 2020.

Ziele der allgemeinen Neubewertung

Mit der allgemeinen Neubewertung 2020 wird die steuerliche Gleichbehandlung unter Personen mit Grundeigentum verschiedener Gebäudearten und in unterschiedlichen Regionen wiederhergestellt. Ebenso werden Personen mit Grundeigentum und solche mit beweglichem Vermögen wieder gleichbehandelt.

Die Bewertungsnormen und damit die amtlichen Werte aller Grundstücke im Kanton Bern entsprechen wieder den gesetzlichen Vorgaben und die neuen amtlichen Werte befinden sich wieder im Verhältnis von zwischen 70 % bis 100 % des Verkehrswertes.

Warum muss der amtliche Wert zwischen 70 % und 100 % liegen?

Über 70 %, da es nach Rechtssprechung unzulässig sei, eine generell deutlich unter dem Verkehrswert liegende Bewertung anzustreben. Systematisch unter 70 % des Verkehrswertes liegende Zielwerte sind nicht zulässig, weil daraus eine zu starke Begünstigung von Personen mit Grundeigentum im Vergleich zu Personen mit beweglichem Vermögen (z.B. Bankkonti) resultiere, da letztere den vollen Verkehrswert zu versteuern haben.

Unter 100 %, weil der Gesetzgeber des Kantons Bern diese Obergrenze festgelegt hat. Die Festlegung soll nach Steuergesetz massvoll unter Berücksichtigung der Förderung der Vorsorge und der Eigentumsbildung erfolgen. Konkret muss sichergestellt werden, dass die amtlichen Werte in allen Fällen weniger als 100 % des Verkehrswertes betragen.

Neue amtliche Werte

Zur Berechnung der neuen amtlichen Werte wurden im Oktober 2018 von der Kantonalen Schatzungskommission die neuen «nichtlandwirtschaftlichen Normen» verabschiedet. Sie basieren auf der Bemessungsperiode 2013 bis 2016 und bilden die Grundlage zur Neuberechnung der amtlichen Werte.

Die neuen amtlichen Werte werden automatisiert berechnet. Nur in wenigen konkreten und genau definierten Einzelfällen wird für die Festlegung des neuen amtlichen Werts ein Augenschein vor Ort notwendig sein.

Was bedeutet dies für mich als Betroffene(n) konkret?

Der Grossteil der neuen amtlichen Werte wird im Jahr 2020 zwischen Mai und September als separate Verfügung mit eigenem Rechtsmittel an die Eigentümerinnen und Eigentümer und Nutzniesserinnen und Nutzniesser eröffnet werden. In Einzelfällen (Augenschein, komplexe Situation, zusätzliche bauliche Veränderungen im Jahr 2020 usw.) kann die Eröffnung durchaus einige Zeit später erfolgen.

Sie erhalten für die neuen amtlichen Werte eine separate Verfügung mit separater Einsprachefrist von 30 Tagen direkt nach Erhalt der Eröffnung. Der neue amtliche Wert wirkt sich hauptsächlich auf die Vermögenssteuer und die Liegenschaftssteuer aus.

Das Grundstückprotokoll befindet sich auf der Gemeindeschreiberei der Gemeinde Thunstetten. Dort können anhand der Bewertungsakten Auskünfte eingeholt werden.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, für die Vorsprache am Schalter einen Ausweis mitzubringen. Andere Personen erhalten nur unter Vorlage einer Vollmacht der Eigentümerschaft Auskunft. Für Anfragen per Email wenden Sie sich bitte an: [email protected].

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