Unter dem Motto «Stopp den Giftzwerg» bittet die Gemeinde Madiswill die Bevölkerung auf den Einsatz von giftigen Unkrautvernichtungsmitteln zu verzichten.
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Eine Packung eines Unkrautvernichtungsmittels mit Glyphosat. - Keystone
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Wie die Gemeinde Madiswil berichtet, ist das Ausbringen von Unkrautvertilgungsmitteln auf Strassen, Wegen und Plätzen verboten. Grund dafür ist, dass die Mittel von diesen Flächen sehr schnell abfliessen und ins Grundwasser versickern oder über die Kanalisation in unsere Seen, Flüsse und Bäche gelangen. Dort schädigen sie Pflanzen und Tiere und gefährden über das Trinkwasser auch den Menschen.

Bereits wenige Tropfen belasten tausende Liter Wasser. Es gibt andere Methoden, als zur Giftflasche zu greifen: Schon mit regelmässigem Wischen können Humus und Samen entfernt werden. Dies verhindert das Keimen von Pflanzen. Jäten ist die effektivste Methode. Je kleiner die Pflanze, desto geringer der Widerstand beim Ausreissen. Auf den Wegen zwischen den Gartenbeeten unterdrückt Rindenmulch oder Sägemehl den Unkrautwuchs.

Trotz Verbot frei erwerbbar

Trotz dem Verbot können Herbizide im Handel frei erworben werden. Dies, weil sie nicht generell verboten sind, sondern ihr Einsatz auf Flächen mit unbefestigtem, humusreichem Unterbau wie Rasenflächen und Gartenbeete erlaubt ist. Wer auf den zugelassenen Flächen trotz der negativen Auswirkungen Herbizide einsetzen will, sollte unbedingt folgende Regeln einhalten:

Nur so viel Spritzbrühe (Gebrauchslösung des Herbizids) anmischen, wie gerade benötigt wird.

Herbizide nie in die Kanalisation, das Lavabo oder WC schütten oder in den Hauskehricht geben.

Herbizidreste sind Sonderabfälle und müssen zurück zur Verkaufsstelle oder zur örtlichen Sammelstelle für Sonderabfälle gebracht werden.

Das Optimum für Mensch und Umwelt bleibt jedoch der Verzicht auf Herbizide auch auf dafür zugelassenen Flächen und eine tolerante Einstellung gegenüber der natürlichen Pflanzenvielfalt.

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