Zizers hat über die Parzelle 310 eine Planungszone erlassen
Wie die Gemeinde Zizers mitteilt, hat der Gemeindevorstand über die Parzelle 310 eine Planungszone mit Planungszielen erlassen.

Anlässlich seiner Sitzung vom 25. Oktober 2021 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über die Parzelle Nr. 310 in Zizers eine Planungszone mit folgenden Planungszielen erlassen:
Prüfung einer Erweiterung der angrenzenden Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) im Sinne einer bedarfsgerechten Dimensionierung entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 RPG sowie des kantonalen Richtplans (KRIP-S) vom 20. März 2018.
Aktueller Planungsstand kann konkretisiert werden
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nicht bewilligt werden, wenn sie den rechtskräftigen sowie den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG).
Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Die Planungszone gilt einstweilen für zwei Jahre. Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).