Wie die Gemeinde Zizers informiert, müssen Hecken und Sträucher, die in das Strassenprofil hineinragen, bis am 9. Dezember 2022 zurückgeschnitten werden.
Der Dorfbrunnen im Zentrum Zisers.
Der Dorfbrunnen im Zentrum Zisers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Äste und Sträucher, die in das Strassen- oder Trottoirprofil hineinragen, sind mindestens bis auf eine Höhe von vier Metern (Strassen) beziehungsweise 3,50 Metern (Trottoirs und Gehwege) zurückzuschneiden.

Die Gemeinde ersucht die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher bis am 9. Dezember 2022 zurückzuschneiden.

Durch Regen werden die Äste und Sträucher schwerer, sodass diese unter der Belastung für den Strassenbereich hineinragen.

Dies kann verhindert werden, wenn die Sträucher circa 20 Zentimeter über die Grenze zurückgeschnitten werden.

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