Wie die Gemeinde Untervaz schreibt, endet die Steuererklärungsfrist für unselbstständig Erwerbende am 31. März und für Selbstständige am 30. September 2024.
Das Gemeindehaus in Untervaz.
Das Gemeindehaus in Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Steueramt Untervaz weist darauf hin, dass die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2023 für unselbstständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften am 31. März 2024 endet.

Für selbstständig Erwerbende, Landwirte und für Personen, die ausserhalb des Kantons wohnen, jedoch Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden besitzen, gilt diese Frist bis zum 30. September 2024.

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2023

Gemäss Weisung der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Untervaz einzureichen.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2023 können daher vor Ablauf der Einreichefrist online, per E-Mail oder per Post an das Steueramt Untervaz eingereicht werden.

Dabei ist die Angabe der vollständige Registernummer (inklusive Gemeindenummer), Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde sowie gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023 unerlässlich.

Keine weiteren Fristverlängerungen nach Mahnung möglich

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März 2023 wird eine maximale Frist bis 30. September 2024 gewährt.

Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

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