Wie die Gemeinde Untervaz berichtet, muss sich, wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, innert 14 Tagen seit dem Zuzug anmelden und die Ausweisschriften abgeben.
Blick auf die Ortschaft Untervaz.
Blick auf die Ortschaft Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Auch Gemeindebürger und Minderjährige, die Heimatscheine besitzen, haben diese zu deponieren.

Bei der Anmeldung sind Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein, Krankenkassennachweis und bei Ausländern der Ausländerausweis und der Pass vorzuweisen.

Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.

Wer von Untervaz wegzieht, hat sich vor seiner Abreise abzumelden und die deponierten Ausweispapiere gegen Erstattung des Schriftenempfangsscheines abzuholen.

Die An- und Abmeldung kann online erfolgen

Die An- und Abmeldung sowie den Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde kann ebenfalls online vorgenommen werden.

Arbeitgeber von ausländischen Arbeitnehmern sind gebeten, Zuzüge und Wegzüge innert 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.

Ausserdem bittet die Gemeinde dringend, die Beendigung oder den Wechsel eines Arbeitsverhältnisses mitzuteilen.

Wohnungs- und Hauseigentümer haben jeden Ein- und Auszug von Mietern dem Einwohneramt anzuzeigen.

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