Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, ist Graubünden der vierte Kanton mit elektronischer Stimmabgabe. Die erste Gelegenheit zum E-Voting ist am 9. Juni 2024.
Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Ab Juni 2024 können die Stimmberechtigten der Gemeinde Landquart ihre Stimme elektronisch abgeben.

Der Bundesrat hat dem Kanton Graubünden dafür kürzlich die Grundbewilligung für den Versuchsbetrieb für E-Voting erteilt.

Anmeldung bis spätestens acht Wochen vor erster Stimmabgabe

Stimmberechtigte, die zukünftig elektronisch abstimmen wollen, müssen sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei der Gemeinde anmelden.

Nachdem im Juni dieses Jahres der Versuchsbetrieb in den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau erfolgreich gestartet wurde, ist nun auch Graubünden als vierter Kanton bereit für die elektronische Stimmabgabe.

Mit E-Voting schaffen Landquart, die weiteren Pilotgemeinden und der Kanton Graubünden eine zukunftsgerichtete Möglichkeit der politischen Teilnahme und damit die Grundlage einer sicheren und attraktiven digitalen Demokratie.

Die erste Gelegenheit bietet sich bei der Abstimmung vom 9. Juni 2024.

Stimm- und Wahlzettel sind dann passé

Angemeldete E-Voter erhalten vor der Abstimmung ihren Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe und ein Merkblatt. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht mehr benötigt.

Die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden den E-Votern nur noch elektronisch bereitgestellt.

Wenn angemeldete E-Voter von einem der anderen Stimmabgabekanäle (briefliche Stimmabgabe oder Stimmabgabe an der Urne) Gebrauch machen wollen, müssen sie sich dafür bei der Gemeinde diesbezüglich wieder vom E-Voting abmelden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungBundesratLandquartE-Voting