Parken auf öffentlichem Grund nur mit Dauerparkkarte

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Landquart,

    Wie die Gemeinde Trimmis mitteilt, ist das Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ohne den Besitz einer Dauerparkkarte nicht erlaubt.

    parkplatz
    Die GLP setzt sich für das neue Parkierungsreglement in Konolfingen ein. (Symbolbild) - dpa

    Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet.

    Einwohner haben die Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden, auf den öffentlichen Parkplätzen «Montalinstrass, Isaschmelzi und Cholplatzg» einen Dauerparkplatz gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr zu mieten.

    Das Abstellen eines nicht eingelösten Fahrzeuges (ohne Kontrollschild) auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer der Dauerparkkarte, sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Dies ohne Haftung der Gemeinde für Beschädigung oder Diebstahl.

    Kommentare

    Weiterlesen

    flydubai copilot
    70 Interaktionen
    Passagier berichtet
    Brasilien Wahl
    27 Interaktionen
    Brasilien-Wahl

    MEHR AUS GRAUBüNDEN

    HC Davos EHC Biel
    2 Interaktionen
    Serie gerissen
    Zizers GR
    Zizers GR
    Magdalena Martullo-Blocher
    297 Interaktionen
    Parmelin-Nachfolge
    HC Davos
    3:1 nach Rückstand