Parken auf öffentlichem Grund nur mit Dauerparkkarte

Nau.ch Lokal
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Landquart,

Wie die Gemeinde Trimmis mitteilt, ist das Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ohne den Besitz einer Dauerparkkarte nicht erlaubt.

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Die GLP setzt sich für das neue Parkierungsreglement in Konolfingen ein. (Symbolbild) - dpa

Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet.

Einwohner haben die Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden, auf den öffentlichen Parkplätzen «Montalinstrass, Isaschmelzi und Cholplatzg» einen Dauerparkplatz gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr zu mieten.

Das Abstellen eines nicht eingelösten Fahrzeuges (ohne Kontrollschild) auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer der Dauerparkkarte, sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Dies ohne Haftung der Gemeinde für Beschädigung oder Diebstahl.

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