Wie die Gemeinde Trimmis meldet, kann man auf öffentlichen Parkplätzen «Montalinstrass, Isaschmelzi, Cholplatz und Saltinisstrass» einen Dauerparkplatz mieten.
Das Gemeindehaus in Trimmis.
Das Gemeindehaus in Trimmis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet.

Einwohner haben die Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden, auf den öffentlichen Parkplätzen «Montalinstrass, Isaschmelzi, Cholplatz und Saltinisstrass» einen Dauerparkplatz gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr zu mieten.

Die Gemeinde ist für Beschädigung oder Diebstahl nicht verantwortlich

Das Abstellen eines nicht eingelösten Fahrzeuges (ohne Kontrollschild) auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig.

Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer der Dauerparkkarte, sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.

Dies ohne Haftung der Gemeinde für Beschädigung oder Diebstahl.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Trimmis