Wie die Gemeinde Landquart bekannt gibt, werden die Vorschriften zur Anmeldung und Abmeldung in der Gemeinde publiziert.
Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wer in der Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen anzumelden.

Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt in der Gemeinde aufgibt, hat sich ebenfalls innert 14 Tagen ordnungsgemäss abzumelden.

Telefonische Abmeldungen können nicht angenommen werden. Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden.

Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft.

Ein- oder Auszugsanzeigen elektronisch möglich

Die Meldepflicht für den Ein- und Auszug von Mietern beziehungsweise von Logisnehmern obliegt dem Vermieter beziehungsweise dem Logisgeber.

Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Die Ein- oder Auszugsanzeigen können auch elektronisch über Webseite der Gemeinde erfolgen.

Die Gemeinde Landquart ist dem Online-Portal «eUmzug» angeschlossen.

Dieses bietet die Möglichkeit, Umzug, Zuzug oder Wegzug auf elektronischem Weg den Einwohnerdiensten mitzuteilen.

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