Wie die Gemeinde Vitznau berichtet, stimmen die Vitznauer am 28. November 2021 über die kantonalen und eidgenössischen Vorlagen ab.
Das Dorfzentrum von Vitznau.
Das Dorfzentrum von Vitznau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Am Sonntag, dem 28. November 2021, finden in Vitznau die eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen statt.

Zur Vorlage der eidgenössischen Volksabstimmungen kommen die Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative), die Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» (Justiz-Initiative) sowie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, das «Covid-19-Gesetz», welches sich auf Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende und Veranstaltungen bezieht.

Zur Vorlage der kantonalen Abstimmungen kommt der Neubau eines Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz in Luzern Nord in Emmen.

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten sind gebeten, die Abstimmungsunterlagen auszufüllen und rechtzeitig der Post zu übergeben.

Die Stimmkuverts können aber auch am Sonntag, dem 28. November, bis 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Später eintreffende Stimmkuverts werden nicht mehr berücksichtigt.

Stimmrechtsausweis unterzeichnen

Für die briefliche Stimmabgabe wird auf die Erklärungen und Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis der Gemeinde und auch auf die Abstimmungsanleitung der Gemeinde Vitznau verwiesen.

Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe unterzeichnet und die Abstimmungszettel müssen zudem im grünen Kuvert verpackt sein, da andernfalls die Stimmabgabe ungültig ist.

Das Urnenbüro hat am Abstimmungssonntag im Foyer der Gemeindeverwaltung während einer halben Stunde, das heisst von 10 bis 10.30 Uhr geöffnet.

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