Maskenpflicht beim FC Küssnacht
Ab Freitag, 16. Oktober, gilt an allen Heimspielen des FC Küssnacht eine Maskenpflicht.

Am 13. Oktober hat der Kanton Schwyz eine Maskenpflicht für sämtliche Veranstaltungen ab 50 Personen angekündigt. Diese Regelung tritt ab Freitag, dem 16. Oktober, in Kraft.
Infolgedessen gilt auch bei sämtlichen Heimspielen des FC Küssnacht eine Maskenpflicht. Sowohl Zuschauer als auch Ersatzspieler und Trainer sind verpflichtet, während des Spiels eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die Spieler sowie die Spielleiter auf dem Feld, wie auch Kinder unter zwölf Jahren.
Listen weiterhin wichtig
Wer keine Maske mitbringt, kann im Klubhaus des FC Küssnacht eine zum Preis von einem Franken beziehen. Der FCK appelliert an die Verantwortung aller, dass die Maskenpflicht und die Hygienemassnahmen umgesetzt werden.
Sämtliche Besucher sind weiterhin verpflichtet, sich in den vorliegenden Präsenzlisten gewissenhaft einzutragen. Die Vereinsfunktionäre und Trainer sind dazu angehalten, dies zu kontrollieren und verpflichtet, die Listen 14 Tage aufzubewahren. Sämtliche Massnahmen haben zum Ziel, einen ansonsten störungsfreien Fussballbetrieb zu ermöglichen und die Vorrunde erfolgreich zu Ende zu spielen.