Arth kann 2027 über Entwicklung von Arealen beim Bahnhof abstimmen
Die Gemeinde Arth SZ soll 2027 endlich über die Entwicklung der Areale «Bahnhof Süd» und «Schuttweg/Campus» abstimmen können. Seit 2020 waren die Projekte nach Einsprachen und Beschwerden blockiert, wobei die letzte noch hängige Beschwerde nun abgewiesen ist.

Das Verwaltungsgericht Schwyz habe Ende August festgehalten, dass die Rodungsbewilligung «Schuttweg/Campus» auch unter lärmschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sei, teilte die Gemeinde Arth am Donnerstag mit. Ein Weiterzug der Beschwerde ans Bundesgericht sei zwar möglich, habe aber keine aufschiebende Wirkung. Die Rodung ist für einen Strassenbau zur Erschliessung des Areals nötig.
2023 hatte das Verwaltungsgericht das ursprüngliche Lärmgutachten zu den Rodungsarbeiten für mangelhaft befunden und eine Beschwerde dagegen teilweise gut geheissen. Die Gemeinde musste darauf die öffentliche Auflage des Rodungsgesuchs mit einem neuen Lärmgutachten wiederholen. Eine neuerliche Einsprache beanstandete die mutmassliche Überschreitung eines Lärmgrenzwerts. Diese Lärmbelastung sei jedoch kein Grund für die Verweigerung der Rodungsbewilligung, entschied nun das Gericht im aktuellen Entscheid.
Der Gemeinderat von Arth will die Teilnutzungsplanungen «Bahnhof Süd» und «Schuttweg/Campus» am 28. April 2027 der Gemeindeversammlung vorlegen. Die Urnenabstimmung über die Geschäfte ist auf den 6. Juni 2027 angesetzt.
«Hochwertige Arbeitsplätze» und mehr
Die Projekte sind Teil einer geplanten Arealentwicklung um den Bahnhof Arth-Goldau und beim Campus. Dort sollen «hochwertige Arbeitsplätze, attraktive Tourismusnutzungen und urbane Wohnformen» angesiedelt werden, wie die Gemeinde schreibt.
Die Teilzonenplanänderung «Bahnhof Süd» ist schon seit Anfang 2024 bereit für die Beschlussfassung. Wegen des engen Zusammenhangs mit der Teilnutzungsplanung «Schuttweg/Campus» werden die Entscheide darüber koordiniert.






