Küssnacht (SZ)

Im Bezirk Küssnacht steht Klausjagen 2023 bevor

Nau.ch Lokal
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Küssnacht,

Wie die Gemeinde Küssnacht angibt, findet das Klausjagen vom 29. November bis 5. Dezember 2023 statt. Die Erwachsenen können an einigen Tagen mitmachen.

Die Kirche in Küssnacht (SZ).
Die Kirche in Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Klausjagen ist den Schülern des Bezirks Küssnacht (ausgenommen während der Schulzeit) gestattet.

In Küssnacht findet es am Mittwochnachmittag, 29. November 2023, 13 bis 19 Uhr, am Montag und Dienstag, 4. und 5. Dezember 2023, jeweils ab 4 Uhr mit gemeinsamem Umzug ab Areal Baer durch die Dorfstrassen.

Am Dienstag, 5. Dezember 2023, um 14 Uhr folgt die Besammlung bei der reformierten Kirche an der Hofstrasse, um 14.15 Uhr ist der Schülerumzug.

Immensee und Merlischachen

Am Montag, 4. Dezember 2023, ab 4 Uhr geht es durchs Dorf Immense und um 17.30 Uhr folgt der Jubiläums-Abend-Kinderumzug.

Um 18.30 Uhr startet die Besammlung und Materialausgabe Hausmatt mit der Umzugsroute: Hausmatt–Dorf–Schulhaus (der Kinderumzug am Nachmittag des 5. Dezember 2023 entfällt).

Am Donnerstag, 30. November 2023, 8.30 Uhr, und Dienstag, 5. Dezember 2023, 5 Uhr, folgen Schülerumzüge ab Schulhaus Merlischachen.

Der Schulbeginn richtet sich nach dem Stundenplan. Den Schülern ist es untersagt, einzeln oder in Gruppen durch Geschäftslokale oder Restaurants zu ziehen.

Das Klausjagen ist Erwachsenen an einigen Tagen zusätzlich gestattet

Das Klausjagen ist Erwachsenen zusätzlich am Dienstag, 28., auf Mittwoch, 29. November 2023 (Generalversammlungen der St. Niklausengesellschaft Küssnacht und der St. Niklausengesellschaft Immensee) gestattet.

Am Dienstag, 5. Dezember 2023, findet um 20.15 Uhr der Klausumzug in Küssnacht statt.

Die Gemeinde möchte daran erinnern, dass das Klausjagen in Küssnacht traditionsgemäss Angelegenheit der Männer und Burschen ist.

In Immensee ist der Klausumzug am Dienstag, 5. Dezember 2023, um 20 Uhr.

Das Klausjagen ist am Samstag und Sonntag nicht gestattet

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Klausjagen am Samstag und Sonntag nicht gestattet ist.

Ferner werden die Gastgewerbe- und Standbetriebe darauf aufmerksam gemacht, dass alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren und Spirituosen oder verdünnte alkoholische Getränke auf der Basis von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen.

Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an offensichtlich Betrunkene verboten.

Es wird auf Paragraf drei des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken verwiesen.

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