Wie die Gemeinde Weggis schreibt, liegen vom 29. April bis 29. Mai 2024 der Teilzonenplan Gewässerraum und die Teilzonenplanänderung Lützelau öffentlich auf.
Das Gemeindehaus Weggis.
Das Gemeindehaus Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Vorlagen.

Beide Ortsplanungsvorlagen haben das öffentliche Mitwirkungs- und das kantonale Vorprüfungsverfahren bereits durchlaufen.

Teilzonenplanänderung Gewässerraum

Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes.

Der Kanton Luzern verlangt, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Die Ausscheidung der Weggiser Gewässerräume erfolgt nun im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Weggis.

Gestaltung und Nutzungsvorgaben für Gewässerräume

Im Artikel 41 der Gewässerschutzverordnung werden die Grundlagen zur Ermittlung der auszuscheidenden Gewässerräume sowie die Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässerräume, wie beispielsweise zulässige Nutzungen sowie Bauten und Anlagen definiert.

Der Kanton Luzern sieht im Artikel 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung vor, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Schutz bestehender Bauten

Bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums sind in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben.

Der ordentliche Unterhalt beziehungsweise sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet.

Im Gewässerraum bestehende Anlagen sowie landwirtschaftliche Dauerkulturen ausserhalb der Bauzone sind in ihrem Bestand ebenfalls geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind.

Die Nutzungen und Bewirtschaftungen von Gewässerraumflächen innerhalb und ausserhalb der Bauzone sind auf eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung beschränkt.

Zonenplanänderung und Bebauungsplan für Ersatzneubau Hotel Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau.

Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einem Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Personalwohnungen ersetzen.

Konkurrenzverfahren zur Gestaltungsbestimmung

Die Grundeigentümerschaften der Liegenschaft führten zwischen 2013 und 2019 mehrere Konkurrenzverfahren durch, um das ortsverträgliche Volumen sowie die Qualitätsanforderungen an die Gestaltung der Gebäude und der Umgebung zu bestimmen.

Die Zwischenergebnisse wurden jeweils der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Stellungnahmen dienten zur Formulierung der Aufgabenstellung für die nachfolgenden Planungsschritte.

Aufgrund des Ergebnisses eines Studienauftrages zur baulichen Entwicklung der Parzellen im Gebiet des Hotels Lützelau wurde für das Planungsgebiet eine Teilzonenplanrevision sowie eine Sondernutzungsplanung erarbeitet.

Anpassung der Zonenbestimmungen an das Projekt

Der Zonenplan sieht aufgrund der Ergebnisse aus dem Wettbewerb vier Anpassungen vor.

Zu einem ist das die Änderung der Grenzen zwischen Grünzone (Waldabstand) und Kur- und Hotelzone sowie Zuweisung der westlich angrenzenden Parzelle von der Wohnzone in die Kur- und Hotelzone.

Zum anderen sieht es die Anpassung der Zonenbestimmungen an das Projekt, das Ersetzen der Höhenbegrenzung auf der Teilparzelle am See (erster Geschoss) mit einer Gesamthöhe gemäss revidiertem PBG sowie die Erfüllung der kantonalen Anforderungen betreffend Waldabstand und Gewässerraum vor.

Integration in die umgebende Naturlandschaft

Ein Bebauungsplan für die betroffenen Parzellen in der Lützelau sichert das Ergebnis des Studienauftrags «Ersatzneubau Hotel Lützelau, Weggis», welcher im Jahr 2019 abgeschlossen wurde.

Das aus diesem Verfahren resultierende und weiterbearbeitete Richtprojekt stammt vom Team Rolf Mühlethaler Architekten, Bern und W plus S Landschaftsarchitekten AG, Solothurn.

Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer qualitätsvollen Überbauung des Areals mit einer hohen Aussenraumqualität und einer sorgfältigen Integration in die umgebende, schützenswerte Naturlandschaft.

Die Qualität des vorliegenden Projekts wird mit der positiven Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK bestätigt.

Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich

Die Auflageakten zu den beiden Ortsplanungsvorlagen, über welche die Stimmberechtigten im Anschluss an die nun vorliegende öffentliche Auflage an der Urne befinden werden, liegen vom 29. April bis 29. Mai 2024 in der Bauverwaltung sowie auf der Webseite der zur Einsicht auf.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail anzumelden, um Einsicht in die Bauverwaltung zu nehmen.

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