Bezirksrat war zum Handeln verpflichtet
Die letzten Wochen im Bezirksrat waren ereignisreich. Nun berichten fünf Bezirksräte und der Bezirksammann detaillierter über die Vorkommnisse.

Die Bevölkerung des Bezirks Küssnacht macht sich Gedanken über die Geschehnisse im Bezirksrat und möchte über die Probleme im Detail informiert werden, wie der Bezirk Küssnacht schreibt.
Deshalb berichten fünf Bezirksräte und der Bezirksammann detaillierter über die Vorkommnisse.
Fünf Bezirksratsmitglieder treten an die Öffentlichkeit
Es liegen ereignisreiche Wochen hinter dem Bezirksrat. Viel wurde darüber berichtet und spekuliert. Nun schildern die fünf Bezirksratsmitglieder Petra Gamma Grüter, Peter Küng, Sibylle Hofer, Roman Schlömmer und Toni Schuler sowie Bezirksammann Oliver Ebert aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung ihre Beweggründe, soweit es die laufenden Verfahren erlauben.
Sie versichern der Bevölkerung an dieser Stelle, dass die zurzeit laufenden Verfahren im Bezirksrat die operative Arbeit der Bezirksverwaltung nicht beeinflussen, aber die Zusammenarbeit im Bezirksrat schwer belasten.
Meinungsverschiedenheiten sind ein wichtiger Pfeiler in einer gesunden Demokratie – da sind sich alle Bezirksratsmitglieder einig.
Ein weiterer Pfeiler für einen funktionierenden Ratsbetrieb bildet das Kollegialitätsprinzip sowie das Amtsgeheimnis. Ohne diese Einhaltung besteht kein Vertrauen unter den Bezirksratsmitgliedern, was einen funktionierenden Ratsbetrieb erheblich erschwert.
Aufsichtsanzeige gegen Bezirksammann Oliver Ebert
Bezirksrat René Hunziker hat in den letzten Jahren vermehrt durch Verfehlungen und Missachtungen des Kollegialitätsprinzips den Ratsbetrieb belastet. Trotz etlicher Aussprachen und vertrauensbildender Massnahmen konnte sich die Zusammenarbeit nicht verbessern.
Im März 2025 wurde René Hunziker anlässlich einer Bezirksratssitzung mit extern zugetragenen, neuerlichen Verfehlungen durch den Bezirksammann konfrontiert. Dabei hielt Oliver Ebert fest, dass eine weitere Zusammenarbeit in dieser Form nicht möglich ist.
Als Reaktion darauf hat René Hunziker eine Aufsichtsanzeige gegen Bezirksammann Oliver Ebert eingereicht, mit dem Vorwurf, er werde an seiner Arbeit als Bezirksrat gehindert. Es gilt jedoch zu betonen, dass Bezirksammann Oliver Ebert stets im Namen des übrigen Gesamtbezirksrats handelte. Als Sitzungsleiter ist es zudem seine Pflicht, Missstände innerhalb einer Behörde anzusprechen.
René Hunzikers Aufsichtsanzeige beim Regierungsrat müsste also, wenn überhaupt, den Gesamtbezirksrat und nicht nur den Bezirksammann adressieren. Die übrigen Bezirksratsmitglieder stehen in diesem Fall geschlossen hinter Oliver Ebert.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit verlangt Amtsgeheimnis und Kollegialitätsprinzip
René Hunziker strapaziert seit mehreren Jahren das Kollegialitätsprinzip im Bezirksrat. Bereits unter dem ehemaligen Bezirksammann Armin Tresch kam es vermehrt zu Vorfällen und gravierenden Spannungen zwischen René Hunziker und den übrigen Bezirksratsmitgliedern.
Mit den im März zugetragenen Informationen steht gar eine Amtsgeheimnisverletzung im Raum. Nach dem Justizgesetz ist der Bezirksrat verpflichtet, ein solches Vergehen zur Anzeige zu bringen. Dies nicht nur aus der gesetzlichen Verpflichtung, sondern auch zum Schutz des Gremiums.
Für den Bezirksrat ist das Amtsgeheimnis und das daraus fliessende Kollegialitätsprinzip von zentraler Bedeutung. Andernfalls ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gar nicht möglich.
Der Bezirksrat schuldet der Bevölkerung einen funktionierenden Ratsbetrieb.
Disziplinarverfahren und Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Bezirksrat René Hunziker
Der Bezirksrat hat ein Disziplinarverfahren gegen René Hunziker beim Regierungsrat eingereicht. Das detaillierte Dossier umfasst, inklusive Anhänge, rund 60 Seiten.
In einem Zwischenentscheid hat der Regierungsrat entschieden, René Hunziker bis zum finalen Entscheid wieder als Bezirksrat fungieren zu lassen. Über das Disziplinarverfahren gegen Bezirksrat René Hunziker wird der Regierungsrat aber erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Gleichzeitig hat der Bezirksrat bei der Staatsanwaltschaft des Kanton Schwyz am 22. April 2025 eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Bezirksrat René Hunziker eingereicht.
Regierungsrat muss seine Pflicht wahrnehmen
Der Bezirksammann und die fünf Mitglieder des Bezirksrats wollen in dieser Angelegenheit auch den Regierungsrat des Kantons Schwyz in die Pflicht nehmen.
Dass der zuständige Regierungsrat Xaver Schuler im Interview mit Radio Central von «Animositäten oder Missbehagen» spricht, muss entschieden zurückgewiesen werden.
Mit der Amtsgeheimnisverletzung und den Kollegialitätsverletzungen stehen in Bezug auf die Amtstätigkeit gravierende Verfehlungen im Raum, die nicht verharmlost werden dürfen.
Zwischenentscheid des Landammanns noch keine Lösung
Der Bezirksrat hat den oben erwähnten Zwischenentscheid zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Massnahmen umgehend umgesetzt. Dennoch stösst der Zwischenentscheid beim Bezirksrat auf Unverständnis.
Der Bezirksrat hat in seinem Beschluss die Verfehlungen von Bezirksrat René Hunziker über fünf Jahre dokumentiert und aufbereitet. Die damit verbundenen Massnahmen hat der Landammann innert weniger Tage mit einem Präsidialentscheid vorläufig aufgehoben.
Bei einer derart wichtigen Angelegenheit hätte der Bezirksrat vom Regierungsrat eine eingehendere Prüfung der Vorwürfe durch das Gesamtgremium im Sinne der Sache gewünscht. Dies hätte zur Beruhigung der Situation bis zur Klärung der genauen Umstände beigetragen.
Die Angelegenheit ist mit diesem Zwischenentscheid des Landammanns nicht gelöst. Der Bezirksrat wird die anstehenden Aufgaben zugunsten der Bevölkerung und einer funktionierenden Verwaltung gleichwohl bestmöglich angehen.