Wie der Bezirk Küssnacht SZ informiert, ist die Bevölkerung vom 24. Mai bis 24. Juni 2024 zur Mitwirkung über die Revision des Zonenplans Landschaft eingeladen.
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Zonenplan Landschaft bezeichnet die geschützten Natur- und Landschaftsobjekte gemäss den Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und in der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV).

Das Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG) verpflichtet Gemeinden zur Inventarisierung schützenswerter Objekte sowie deren Bezeichnung in der Schutzzonenplanung.

Erste Inventarisierung fand im Jahr 1988

Im Jahr 1988 wurden erstmals die schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte im Bezirk Küssnacht inventarisiert.

Auf dieser Grundlage wurde der rechtskräftige Zonenplan Landschaft von 2003 erstellt.

Die dazugehörenden Schutzbestimmungen sind im Baureglement von 2006 festgehalten.

130 Schutzobjekte kontrolliert und beurteilt

Da sich die Gegebenheiten sowie die Anforderungen für den Schutz der Natur- und Landschaftsobjekte verändert haben, wird der bestehende Zonenplan Landschaft umfassend überarbeitet.

Dazu wurden im Sommer 2022 die 130 bestehenden Schutzobjekte (Naturschutzzonen, Wasserschutzzonen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume und Baumgruppen, Natursteinmauern und geologische Objekte) im Feld kontrolliert und beurteilt.

Ausserdem wurden weitere potenzielle Objekte auf ihre Schutzwürdigkeit gemäss NHG und NHV geprüft.

Kommunales Inventar wurde erneuert

Mit den Erkenntnissen aus den Feldaufnahmen konnte das kommunale Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte von 1988 erneuert werden.

Dieses Inventar bildet die Grundlage für den Zonenplan Landschaft.

Neu werden die Schutzvorschriften zudem in einem separaten Reglement und nicht wie bisher im Baureglement aufgeführt.

Der Zonenplan Landschaft wurde bereits beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht und aufgrund der Rückmeldungen angepasst.

Die Unterlagen sind im Rathaus und online zugänglich

Die Bevölkerung des Bezirks Küssnacht ist vom 24. Mai bis am 24. Juni 2024 zur Mitwirkung über die Revision des Zonenplans Landschaft eingeladen.

Die entsprechenden Unterlagen sind während dieser Zeit im Rathaus zwei, im dritten Stock, während der Öffnungszeiten sowie online auf der Webseite der Gemeinde öffentlich einsehbar.

Schriftliche Rückmeldungen sind bis am 24. Juni 2024 an die Umweltstelle zu per E-Mail oder per Brief zu richten.

Zwei Sprechstunden stehen zur Verfügung

Es besteht die Möglichkeit, an Sprechstunden spezifische Fragen zum Zonenplan Landschaft zu stellen.

Am Dienstag, 4. Juni 2024, sind Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr geplant.

Ebenso stehen am Dienstag, 11. Juni 2024, Termine zwischen 13 und 16 Uhr zur Verfügung.

Eine Anmeldung für die Sprechstunden ist zwingend erforderlich und kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

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