Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht nimmt Formen an. Die Auswertung der Mitwirkung von Anfang 2022 wird veröffentlicht.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ).
Das Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Am Anfang des Jahres 2022 wurde der Bevölkerung das Konzept für den Zonenplan und für das Baureglement sowie der kommunale Richtplan «Verkehr» vorgestellt. Im Monséjour wurden dazu drei Fragestunden für die interessierte Bevölkerung durchgeführt. Bis zum 11. Februar 2022 konnten schriftliche Anträge eingereicht werden.

Circa 100 Personen sowie Verbände und Vereine brachten insgesamt rund 260 Anliegen ein. Zahlreiche Anliegen betrafen die grösseren Grenzabstände und die neue Grünflächenziffer in einzelnen Zonen.

Allgemein beschäftigen die Teilnehmer viele Fragen rund um eine siedlungsverträgliche Mobilität und Verbesserungen bei den Fusswegen und Velorouten. Wie schon bei der Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungskonzept bestätigte die Mehrheit, dass die bauliche Entwicklung bei Neubausiedlungen an Hanglagen zurückhaltend erfolgen soll.

Ende Jahr wird das Begleitgremium einen bereinigten Zonenplan und das neue Baureglement präsentieren. Die Bevölkerung wird dann erneut eingeladen werden, diese Pläne und die Bauvorschriften zu reflektieren und zu kommentieren.

Abstimmung findet im Jahr 2024 statt

Die Planungsinstrumente werden dann auch durch das Amt für Raumentwicklung Schwyz vorgeprüft werden. Danach folgt das formelle Einspracheverfahren. Der Bezirksrat verfolgt das Ziel, dass die Stimmbevölkerung im Jahr 2024 über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung abstimmen kann.

Die Übersichtstabelle und der dazugehörige Bericht können ab 1. Juli 2022 über die Webseite der Gemeinde Küssnacht abgerufen werden.

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