Wie die Gemeinde Zumikon meldet, hat sie nach eingeholter Zweitmeinung dem Kauf der Liegenschaft Grundstrasse 1 zum Preis von 2,51 Millionen Franken zugestimmt.
Die Gemeindeverwaltung Zumikon.
Die Gemeindeverwaltung Zumikon. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die Gemeinde Zumikon verfügt gemäss Nachlassregelung der früheren Eigentümerschaft der Liegenschaft Grundstrasse 1 über ein Vorkaufsrecht an diesem Grundstück.

Das angrenzende historische Doppelwohnhaus an der Grundstrasse 3a + 3b sowie die unbebaute Parzelle Kat-Nr. 4281 befinden sich bereits im Eigentum der Gemeinde Zumikon.

Beim Kauf dieser Grundstücke im Jahr 1989 von derselben Eigentümerschaft wurde das besagte Vorkaufsrecht für die Liegenschaft Grundstrasse 1 vereinbart.

Durch den Willensvollstrecker der verstorbenen Person wurde der Gemeinde im Herbst 2022 angeboten, das Vorkaufsrecht zum Preis des von der ZKB ermittelten Schätzwerts auszuüben, wie dies im Vertrag über das Vorkaufsrecht festgelegt wurde.

Vorsichtshalber wurde eine Zweitmeinung eingeholt

Um nicht überstürzt zu handeln, hat der Gemeinderat als Zweitmeinung ein ergänzendes Gutachten eines externen Immobilienexperten eingeholt.

Dieses Gutachten hat den von der ZKB ermittelten Wert bestätigt und den Kauf der Liegenschaft Grundstrasse 1 empfohlen.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die beiden Nachbargrundstücke bereits im Eigentum der Gemeinde befinden, hat der Gemeinderat eine Arrondierung der Grundstücke an der Verzweigung von Grund- und Unterdorfstrasse als sinnvoll und erstrebenswert beurteilt.

Dadurch erhält die Gemeinde ein grösseres zusammenhängendes Grundstück, welches als Landreserve und Entwicklungsgebiet im Zentrum vorgehalten werden kann, weshalb der Gemeinderat dem Kauf des Grundstücks zum Preis von 2,51 Millionen Franken zugestimmt hat.

Liegenschaft kann weiterhin problemlos genutzt werden

Mit der darauf stehenden Liegenschaft sind insgesamt drei Wohnungen, eine Werkstatt, zwei Aussenparkplätze sowie drei Abstellplätze in der gemeinschaftlichen Tiefgarage verbunden.

Kurzfristig kann die Liegenschaft ohne grössere Investitionen weiter wie bisher genutzt werden.

Darüber hinaus werden der Gemeinde testamentarisch auch drei unbebaute Grundstücke (Wiese, Wald) hinterlassen, mit der Auflage, diese weiterhin zu fairen Pachtzinsen zu verpachten.

Gemäss Gemeindeordnung liegt die Finanzkompetenz für den Kauf (und Verkauf) von Liegenschaften im Finanzvermögen gemäss Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von drei Millionen Franken beim Gemeinderat.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenHerbstZKBZumikon