Agglo Zürich

    Verkehrsanordnung

    Gemeinde Erlenbach
    Gemeinde Erlenbach

    Goldküste,

    Auf dem Wendeplatz Höhe Liegenschaft Nr. 17 ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

    Parkplatz. (Symbolbild)
    Parkplatz. (Symbolbild) - Nau.ch

    Auf Antrag des Gemeinderates Erlenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung ein Parkverbot auf der Gsteigstrasse verfügt:

    Auf dem Wendeplatz Höhe Liegenschaft Nr. 17 ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

    Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden.

    Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

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