Vergütung der Kosten für sozialhilfebeziehende Personen

Die Gemeinde Küsnacht vergütet die Kosten für sozialhilfe- bzw. ergänzungsleistungsbeziehende Personen, welche den öffentlichen Verkehr nutzen müssen.

maskenpflicht
Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. (Archivbild) - sda

Der Bundesrat hat entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli, eine Maskenpflicht in der Schweiz einzuführen. Gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV sowie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS vergütet die Gemeinde Küsnacht die Kosten für sozialhilfe- bzw. ergänzungsleistungsbeziehende Personen, welche den öffentlichen Verkehr nutzen müssen (Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, Arbeitnehmende, Teilnehmende an Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration, medizinische und therapeutische Termine etc.).

Die Vergütung erfolgt gegen Quittung und ist limitiert auf Fr. 30.00 pro Monat und Person.

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