Umsetzung der Schutzmassnahmen in gemeindeeigenen Liegenschaften
Die Schutzmassnahmen werden in verschiedenen Bereichen laufend gelockert.

Der Gemeinderat Küsnacht ist grundsätzlich der Auffassung, dass bei gemeindeeigenen Liegenschaften die Lockerungen, unter steter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften, umgesetzt werden können. Erste Priorität geniesst weiter der Schutz des Personals und der Bevölkerung.
Miete von Räumlichkeiten
Die Räume in gemeindeeigenen Liegenschaften können gemietet werden. Die Platzzahl bleibt zur Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften jedoch weiterhin beschränkt. Die privaten Veranstalter der Anlässe haben ein geeignetes Schutzkonzept vorzulegen.
Seebäder
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden für den Betrieb der Küsnachter Seebäder (Strandbad und Kusenbad) Schutzkonzepte erstellt und umgesetzt. Um die Besucherinnen und Besucher sowie das Personal der Bäder weiterhin zu schützen und die Abstands- sowie Hygienevorschriften einhalten zu können, wird an einer Einlassbeschränkung festgehalten. Die Anzahl Besucherinnen und Besucher wird jedoch massvoll angepasst und erhöht.
Planen Sie Ihren Besuch in den Seebändern frühzeitig und vergewissern Sie sich auf der Webseite, dass der Einlass noch möglich ist. Die Anzahl der freien Plätze in den Seebädern sind live auf www.kuesnacht.ch > Strandbad ( oder Kusenbad ( ersichtlich.
Trotz Anpassung der Besucheranzahl kann es gerade am Mittwochnachmittag sowie an den Wochenenden zu Engpässen mit längeren Wartezeiten kommen. Bitte beachten Sie, dass der Besitz einer Saisonkarte nicht zum Einlass berechtigt, wenn die maximale Besucherzahl erreicht ist.
Ebenso werden Besitzende von Saisonkarten beim Einlass nicht bevorzugt behandelt, sie müssen sich bei einer allfälligen Wartekolonne hinten einreihen.