Wie die Gemeinde Zollikon angibt, wird Revisionen von Bau- und Zonenordnungen bewilligt, nachdem räumliches Leitbild für Siedlung und Landschaft erarbeitet ist.
Die Gemeindeverwaltung Zollikon.
Die Gemeindeverwaltung Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Baudirektion bewilligt Revisionen von Bau- und Zonenordnungen nur noch, nachdem die Gemeinde ein räumliches Leitbild für Siedlung und Landschaft erarbeitet hat.

Das Leitbild wird vom Gemeinderat erlassen und ist nur behördenverbindlich.

Der Gemeinderat hat zusätzlich zu den bereits genehmigten Kosten von 129'000 Franken einen Kredit von 68'000 Franken gesprochen.

Nach der Genehmigung wird das Leitbild veröffentlicht

Inhalt sind einerseits die bereits aufgelaufenen Mehrkosten für die bisherigen Fassungen und eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der gemeinderätlichen Legislaturziele.

Die Arbeiten sollen bis im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein, nach der Genehmigung wird das Leitbild veröffentlicht.

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