Die Gemeindeversammlung vom Montag, 6. Dezember 2021, beginnt um 19 Uhr und findet in der reformierten Kirche in Meilen statt.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen.
Die Gemeindeverwaltung in Meilen. - Nau.ch / Kilian Marti
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Die Gemeindeversammlung vom Montag, 6. Dezember 2021, beginnt um 19 Uhr und findet in der reformierten Kirche statt. Aufgrund der geltenden Covid-19-Verordnung darf bei Gemeindeversammlungen die 3-G-Regel nicht angewendet werden. Das Vorweisen eines Zertifikats ist nicht erforderlich, hingegen ist das Tragen einer Gesichtsmaske obligatorisch.

Blosse Informationsveranstaltungen hingegen dürfen gemäss Covid-19-Verordnung nur mit Zertifikatspflicht durchgeführt werden. Eine Zweiteilung der Zugangsbeschränkungen für die Informationsstunde und dann die Gemeindeversammlung wäre kaum nachvollziehbar.

Deshalb verzichtet der Gemeinderat mit grossem Bedauern auf die übliche vorgängige Fragestunde. Über allfällige Neuigkeiten aus der Politik wird im Rahmen der Gemeindeversammlung vor den offiziellen Traktanden orientiert.

Themen der Gemeindeversammlung

Aufgrund der Covid-19-Schutzmassnahmen ist ein frühzeitiges Eintreffen vor Ort empfohlen. Zugang zur Gemeindeversammlung erhält, wer den Stimmrechtsausweis mitbringt und darauf bestätigt, nicht an Covid-19 erkrankt zu sein.

Die Unterlagen werden in der Woche vom 8. November bis 12. November 2021 verschickt. Damit die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden vorausgesagt werden kann, was eine bessere Planung der Covid-19-Schutzkonzept-Vorkehrungen erlaubt, sind die Stimmberechtigten gebeten, sich mit dem den Stimmunterlagen beiliegenden Talon bis am Montag, 29. November 2021, für die Gemeindeversammlung anzumelden.

Für die Gemeindeversammlung sind die Geschäfte «Schulanlage Feldmeilen. Abrechnung Erweiterung und Nutzungsoptimierung Schulanlage Feldmeilen (NOF)», «Raumerweiterung FEE in Feldmeilen.

Abrechnung für die Erstellung und Miete von Provisorien im Zeitraum von 2014 bis nach effektiver Beendigung des Bauprojekts NOF Ende 2019» sowie «Budget 2022 und Steuerfuss» traktandiert.

Die Genehmigung der drei Geschäfte wird empfohlen

Die Geschäfte über die Schulanlage Feldmeilen, der Abrechnung Erweiterung und der Nutzungsoptimierung der Schulanlage Feldmeilen (NOF) werden detailliert besprochen.

An der Urnenabstimmung vom 28. September 2014 genehmigten die Stimmberechtigten je mit grosser Mehrheit einen Baukredit von 36,443 Millionen Franken für das Projekt CLAUS (Erweiterung und Nutzungsoptimierung der Schulanlage Feldmeilen [NOF], inklusive Anteil Provisorien) und einen Zusatzkredit in der Höhe von 724'000 Franken für die Aufstockung des Gebäudes E mit einer Hauswartwohnung.

Insgesamt bejahten die Stimmberechtigten einen Objektbaukredit von 37,167 Millionen Franken für die Realisierung der Um- und Neubauten auf der Schulanlage Feldmeilen.

Korrekturen am Projekt

Nach der im Jahr 2018 abgeschlossenen Ausbauetappe mit dem Neubau des Gebäudes A und der Nutzungsoptimierung der bestehenden Gebäude konnten während den Herbstferien im Jahr 2019 auch die sanierten Gebäude B, C und E bezogen und den Schülerinnen und Schülern übergeben werden.

Bereits während der Bauphase mussten aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen und der absehbaren Langfristentwicklung mit zusätzlichem Raumbedarf Korrekturen am Projekt vorgenommen werden, um zukünftige, betriebs- und kostenoptimierte Lösungen für das Gesamtareal zu ermöglichen.

Dem teuerungsbereinigten Gesamtkredit in der Höhe von 36,954 Millionen Franken (Minus-Teuerung) stehen Ausgaben von 35,187 Millionen Franken gegenüber, womit Minderkosten im Betrag von 1,767 Millionen Franken ausgewiesen werden.

Raumerweiterung FEE in Feldmeilen. Abrechnung für die Erstellung und Miete von Provisorien im Zeitraum von 2014 bis nach effektiver Beendigung des Bauprojekts NOF Ende 2019

Die Gemeindeversammlung hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 der Raumerweiterung für den Verein Familienergänzende Einrichtungen (FEE) in Feldmeilen für die Erstellung und Miete von Provisorien im Zeitraum vom Jahr 2014 bis nach der geplanten Beendigung des Bauprojekts NOF im Jahr 2018 zugestimmt und den dafür notwendigen Kredit in der Höhe von338'145 Franken genehmigt.

Nach Beendigung aller Bauphasen und Bezug der definitiven Räumlichkeiten wurden die Provisorien mehr als zwei Jahre später als geplant erst per Ende 2019 wieder zurückgebaut.

Diese Provisorien boten einfachen und zweckmässigen Ersatzraum während der gesamten Bauzeit, der aber dem Standard von festen Gebäuden nicht entsprach und daher aufgrund der geplanten, relativ kurzen Nutzungsdauer gemietet wurde.

Dem Kredit in der Höhe von 338'145 Franken stehen Ausgaben von 526'359.85 Franken gegenüber, womit Mehrkosten im Betrag von 188'214.85 Franken ausgewiesen werden.

Budget 2022 und Steuerfuss

Das Budget 2022 weist bei einem Brutto-Gesamtaufwand von 151,76 Millionen Franken und einem Brutto-Gesamtertrag von 149,03 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von 2,73 Millionen Franken aus. Die Zahlen basieren auf einem unveränderten Steuerfuss von 84 Prozent.

Die Steuererträge sind auch dieses Jahr aufgrund der Wirtschaftsprognosen und der pandemiebedingten Unsicherheiten sehr schwierig zu budgetieren. Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2021 zeigt jedoch, dass mit Mehreinnahmen gegenüber dem Budget 2021 zu rechnen ist.

Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung und der erwarteten wirtschaftlichen Erholung für das Jahr 2022 wurde der 100-prozentige Steuerertrag für das Rechnungsjahr auf 108 Millionen Franken festgesetzt.

Erhöhung um 8 Millionen Franken

Dies entspricht einer Erhöhung um 8 Millionen Franken im Vergleich zum Budget 2021 und liegt – ausgehend von der aktuellen Hochrechnung 2021 – im Rahmen des sonst üblichen Wachstums.

Die ordentlichen Steuern früherer Jahre wurden mit 14 Millionen Franken budgetiert, was einer Erhöhung um eine Million Franken gegenüber dem Vorjahresbudget entspricht.

Bei den Grundstückgewinnsteuern ist weiterhin mit hohen Erträgen zu rechnen. Aus diesem Grund wurden diese gegenüber dem Budget 2021 um 2 Millionen Franken erhöht und auf 14 Millionen Franken festgesetzt.

Die übrigen Positionen im Bereich Steuern bewegen sich im Rahmen des Budgets 2021. Aufgrund der budgetierten Steuererträge 2022 und der geschätzten Entwicklung des kantonalen Mittels der Steuerkraft wird die Rückstellung für die Ressourcenabschöpfung (Finanzausgleich) im Jahr 2024 voraussichtlich 42,87 Millionen Franken betragen.

Nettoinvestitionen von 14,14 Millionen Franken

Im Verwaltungsvermögen sind Nettoinvestitionen von 14,14 Millionen Franken geplant. Die grössten Ausgaben betreffen den Neubau der Feuerwehreinstellhalle (2,70 Millionen Franken), Investitionen in diverse Schulanlagen (2,63 Millionen Franken) sowie die Anpassungen beim DOP Süd im Zusammenhang mit dem Markthallenprojekt (1,14 Millionen Franken).

Gemäss Finanz- und Aufgabenplan 2021-2025 betragen die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in den Jahren 2023 bis 2025 gesamthaft weitere 32,11 Mio. Franken. Die vom Gemeinderat in den Legislaturzielen festgelegte Obergrenze von durchschnittlich 12,50 Mio. Franken pro Jahr wird somit eingehalten.

Die Nettoinvestitionen im Finanzvermögen betragen 1,70 Millionen Franken. In den Planjahren 2023 bis 2025 sind weitere Investitionen im Gesamtbetrag von 8,39 Millionen Franken vorgesehen.

Die konjunkturellen Entwicklungen und die noch immer unbestimmten Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erschweren die Prognosen zum Finanzhaushalt und die Erreichung der angestrebten finanzpolitischen Ziele. So fehlen im Budget 2022 sowie in den Planjahren 2023 bis 2025 jährlich rund zwei bis drei Millionen Franken zum Ausgleich der Erfolgsrechnung.

Selbstfinanzierung liegt zwischen fünf und sieben Millionen Franken

Die Selbstfinanzierung liegt zwischen fünf und sieben Millionen Franken und verfehlt das Ziel von acht Millionen Franken pro Jahr. Der Gemeinderat ist sich dieser Problematik bewusst und setzt sich mit den aktuellen sowie mit den Planzahlen regelmässig auseinander.

Gegenüber dem Vorjahresplan konnte zum Beispiel das Investitionsvolumen im Verwaltungsvermögen um 11 Millionen Franken verringert werden. Solche und weitere Massnahmen werden laufend überprüft und umgesetzt. Der Finanz- und Aufgabenplan 2021 bis 2025 wird der Gemeindeversammlung im Rahmen des Beleuchtenden Berichts vorgelegt.

Dank der soliden Eigenkapitalreserven und dem voraussichtlich deutlich besseren Jahresabschluss 2021 setzt der Gemeinderat weiterhin auf Stabilität und erachtet im Budget 2022 weder Leistungskürzungen noch eine Steuererhöhung als notwendig. Entsprechend beantragt er, den Steuerfuss auch im kommenden Jahr bei 84 Prozent zu belassen.

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