Küsnacht nutzt Liquidationserlös für Alterswohnprojekte
Küsnacht verwendet den Vier-Millionen-Franken-Liquidationserlös der GAK für genossenschaftlichen Wohnbau, bezahlbare Mieten und Unterstützung älterer Bewohner.

Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, erfolgte im Zusammenhang mit der Überführung des Gesundheitsnetzes Küsnacht in die gemeinnützige Gesundheitsnetz Küsnacht AG (GNK AG) mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 der Erwerb und die Übertragung der beiden Liegenschaften der Genossenschaft Alterswohnungen Küsnacht (GAK) an die GNK AG im Baurecht.
Die ausserordentliche Genossenschaftsversammlung der GAK hatte bereits am 23. Mai 2024 die Auflösung und Liquidation der GAK beschlossen. Aus der Liquidation der GAK resultiert ein Liquidationserlös von rund vier Millionen Franken, der gemäss Statuten zweckgebunden an die Gemeinde übergeht.
Der Gemeinderat hat die Mittel der neuen Sonderrechnung «Liquidationserlös Genossenschaft Alterswohnungen Küsnacht» zugewiesen.
In Absprache mit der GAK hat der Gemeinderat den Zweck der Sonderrechnung festgelegt: «Unterstützung der älteren Küsnachter Bevölkerung durch die Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau, die Ermöglichung bezahlbarer Mieten für Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger sowie Personen mit geringem Einkommen, die Finanzierung von Umzugshilfen, die Förderung der Freiwilligenarbeit und des Besuchsdienstes sowie die Unterstützung der Organisation von Anlässen.»










