Küsnacht: Massnahmen gegen Corona
Die Massnahmen gelten ab sofort bis zum 30. April 2020, das Verbot des Präsenzunterrichts an den Schulen gilt bis zum 10. April 2020.

Verbot des Präsenzunterrichts an allen Schulen:
- Der Präsenzunterricht in den Schulen wird ab sofort bis 10. April 2020 eingestellt. Die Eltern werden von der Schule mit einem Elternbrief kontaktiert. (Elternbrief)
- Die Schülerinnen und Schüler bleiben wenn immer möglich zu Hause. Für Betreuungs-Notfälle, in welchen einzelne Kinder nicht zu Hause betreut werden können, wird die Schule die Betreuung organisieren.
- Die aktuellen Informationen finden Sie auf der Homepage der Schule Küsnacht sowie der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.
Informationen zu Veranstaltungen:
Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mindestens 100 Personen aufhalten, sind grundsätzlich verboten. Veranstaltungen unter 100 Personen dürfen durchgeführt werden, sofern folgende Präventionsmassnahmen eingehalten werden:
- Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen
- Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen
- Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene
- Anpassung der räumlichen Verhältnisse so, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können.
Die obengenannten Massnahmen gelten gleichermassen für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren.
Informationen für Restaurants und Barbetriebe:
Restaurants und Barbetriebe dürfen einschliesslich des Personals nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanz müssen eingehalten werden.