Wie die Gemeinde Zollikon berichtet, gilt neu vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Die Gemeinde Zollikon.
Die Gemeinde Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das neue Jagdgesetz nimmt unter anderem moderne Bestimmungen zum Arten- und Lebensraumschutz auf.

Drei davon betreffen nicht nur die Jagdausübung, sondern erfordern auch die Mitarbeit der breiten Bevölkerung und der Landwirtschaft:

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Immer wieder kommt es vor, dass sich Hunde der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen.

Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie. Verletzte Tiere verenden oft qualvoll und müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt.

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren.

Ordnungsbusse von 60 Franken droht

Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.

Verstösse werden mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken geahndet. Dazu bevollmächtigt sind in Zollikon die Polizei sowie die Zolliker Jagdgesellschaft.

Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel

Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen.

Was gut gemeint ist, kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen.

Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben nicht mehr erlaubt.

Das Füttern von Singvögeln, Wasservögeln oder Eichhörnchen mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter ist davon nicht betroffen.

Verbot für Stacheldrahtzäune im Wald und auf offener Flur

Immer wieder verfangen sich Wildtiere in Stacheldrahtzäunen und können sich nicht mehr daraus befreien. Sie verenden dann qualvoll.

Zum Einzäunen von Nutztieren gibt es heute modernere Mittel, sodass auf Stacheldrähte verzichtet werden kann.

Ihre Verwendung im Wald und auf offener Flur ist darum gemäss neuem Jagdgesetz nicht mehr erlaubt. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

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