In Küsnacht finden im Februar 2022 Abstimmungen statt
Bis zum 13. Februar 2022 kann in der Gemeinde Küsnacht noch abgestimmt werden. Die Urne im Gemeindehaus ist am Sonntag von 9 bis 11 Uhr geöffnet.

Bis am Sonntag, 13. Februar 2022, bestehen für die Stimmberechtigten noch verschiedene Möglichkeiten, an den eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen. Die Stimmrechtscouverts müssen spätestens am 13. Februar 2022, 11 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Das Stimmrechtscouvert ist rechtzeitig bei der Post aufzugeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung zu werfen. Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können die Stimmzettel auch im Gemeindebüro abgegeben werden.
Die Urne ist am Abstimmungssontag, 13. Februar 2022, im Gemeindehaus, von 9 bis 11 Uhr geöffnet.
Eine Stellvertretung durch eine stimmberechtigte Person ist auch möglich
Bei der vorzeitigen und persönlichen Stimmabgabe kann man sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss in jedem Fall der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein. Die Auszählung der Stimmunterlagen erfolgt im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses Küsnacht.
Die Abstimmungsresultate werden am Sonntagnachmittag auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet und sind ebenso über die App «VoteInfo» einsehbar.