Hafen Christoffel. Entscheid Verwaltungsgericht wird weitergezogen

Gemeinde Meilen
Gemeinde Meilen

Goldküste,

Im Richtplan der Region Pfannenstiel ist in Feldmeilen eine Hafenanlage geplant

Symbolbild
Symbolbild - Gemeinde Sempach

Im Richtplan der Region Pfannenstiel ist in Feldmeilen eine Hafenanlage geplant. Bereits 2001 wurde durch die Hafengenossenschaft Christoffel und die Gemeinde Meilen ein erstes Konzessionsgesuch für den Neubau einer Hafenanlage eingereicht. Nach einer Überarbeitung infolge von Rekursen erfolgte Mitte 2013 die Einreichung eines angepassten Konzessionsgesuchs. Auch gegen dieses zweite Konzessionsgesuch sind Einsprachen eingegangen, die jedoch alle abgewiesen wurden. Das zuständige kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erteilte in der Folge die gewässerschutzrechtliche Bewilligung und die wasserpolizeiliche Ausnahmebewilligung. Gegen diese Verfügung des AWEL wiederum wurden aus der Nachbarschaft Rekurse erhoben, die vom Baurekursgericht gutgeheissen wurden. Im Interesse einer Projektrealisierung haben der Vorstand der Hafengenossenschaft Christoffel und der Gemeinderat Meilen anfangs 2018 beschlossen, gegen die Verfügung des Baurekursgerichts Beschwerde zu erheben. Diese Beschwerde wurde mit Entscheid vom 9. Mai 2019 vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen. Die Hafengenossenschaft Christoffel hat beschlossen, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Gemeinde Meilen wird sich im Prozess der Hafengenossenschaft Christoffel anschliessen.

 

  

 

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