Ab 1. November 2021 werden Grabfelder, die den Ablauf nach der gesetzlichen Ruhefrist erreicht haben, auf dem Friedhof in Meilen geräumt.
todesfall
Ein Kreuz auf einem Schweizer Friedhof. - Keystone
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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren werden ab 1. November 2021 die Grabfelder G und H mit der Gräber Nr. 392 bis Nr. 475 geräumt. Privat beanspruchte Grabsteine und Pflanzen sind von anordnungsberechtigten Angehörigen bis spätestens Freitag, 28. Oktober 2021 abzuholen, wobei die Wegnahme von Grabsteinen mit dem Friedhofgärtner zu koordinieren ist. Nach Ablauf dieser Frist räumt der Friedhofgärtner verbliebene Grabsteine und Pflanzen ab und führt sie der Entsorgung zu.

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