Beim Chlosterweg handelt es sich um den Verbindungsweg zwischen der Würzbrunnen- und der Limbergstrasse.
Weg (Symbolbild). - Keystone
Ad

Der Chlosterweg befindet sich im Miteigentum einer Flurweggemeinschaft von insgesamt 11 privaten Parzellen. Die Eigentümerschaft hat die Aufhebung des Flurwegs Kat-Nr. 7184 zugunsten der Nachbargrundstücke Kat.-Nr. 5100, 5287, 7180, 7181, 7184, 9428, 11600, 12023, 12024, 12750 und 12751 ersucht.

Gemäss Planungs- und Baugesetz sowie Landwirtschaftsgesetz sind Flurwege in eingezonten Baugebieten aufzuheben. Die baurechtliche Bewilligung für die Grundstücksunterteilung gemäss Mutation Nr. 3808 wurde von der Abteilung Hochbau mit dem Beschluss BK-19-531 vom 16. Dezember 2019 erteilt.

Der Aufhebung des Flurwegs Kat-Nr. 7184 und der Überführung des Weggebiets ins private Eigentum der Nachbarsgrundstücke 5100, 5287, 7180, 7181, 7184, 9428, 11600, 12023, 12024, 12750 und 12751 wurde vom Gemeinderat mit dem Beschluss GR-20-35 vom 13. Mai 2020 zugestimmt. Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus, 2. Stock, Bausekretariat, während der Rekursfrist zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.