Am Bezirksgericht Meilen ZH ist am Donnerstagvormittag der Beschuldigte befragt worden. Dem mehrfach vorbestraften Polen wird vorgeworfen, am 3. März 2020 in Hombrechtikon ZH seine Partnerin zu Tode geprügelt und getreten zu haben. Er bestreitet dies.
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Das Bezirksgericht Meilen ZH. - Keystone
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Am Bezirksgericht Meilen ZH ist am Donnerstagvormittag der Beschuldigte befragt worden. Dem mehrfach vorbestraften Polen wird vorgeworfen, am 3. März 2020 in Hombrechtikon ZH seine Partnerin zu Tode geprügelt und getreten zu haben. Er bestreitet dies.

Laut dem vorsitzenden Richter verzeichnet das Schweizer Strafregister einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich See/Oberland von 2018 wegen einfacher Körperverletzung und Drohung. Auch im Ausland ist der 48-jährige Automechaniker vorbestraft: In Polen und Deutschland wurde er mehrmals wegen Gewaltdelikten zu Haftstrafen verurteilt.

Die Fragen des Gerichts beantwortet der Beschuldigte nur zum Teil, eine ganze Reihe Antworten verweigerte er. Auf Fragen zu seiner Beziehung zum Opfer gab er an, sie habe getrunken und auch mal Drogen genommen. Aber: «Ich war glücklich mit ihr». Er habe ein gemeinsames Leben mit ihr führen aber keine Kinder haben wollen, sagte der Vater von zwei erwachsenen Kindern.

Dass er die Frau Dritten gegenüber als «Schlampe» bezeichnet habe, sei keine Beleidigung gewesen, erklärte er. Das sei einfach eine Bezeichnung für «eine schmutzige Person, eine Alkoholikerin».

Die Nacht vor dem Tatabend verbrachte die 44-jährige Frau gemäss den Ermittlungen nicht zuhause beim Beschuldigten, sondern bei ihrem Sohn und dessen Vater. Das sei das zweite Mal gewesen, dass sie nicht zuhause übernachtet habe, sagte der Beschuldigte. Auch das erste Mal habe sie angegeben, sie sei bei ihrem Sohn gewesen.

Es treffe nicht zu, dass sich die Frau von ihm habe trennen wollen, wie der Staatsanwalt dies in der Anklageschrift geschrieben habe, sagte der Beschuldigte. Überhaupt habe der Staatsanwalt viel Unwahres geschrieben.

Auf eine ganze Reihe von Fragen verweigerte der Beschuldige die Antwort. Namentlich zum Tatabend wollte er keine Auskunft geben. Es sei «sehr stressig» darüber zu sprechen. An jenem Abend sei «eine Person gestorben».

Der Beschuldigte hatte selbst an jenem frühen Dienstagabend, dem 3. März 2020, den Notruf betätigt. Die Rettungskräfte reanimierten die schwer Verletzte und brachten sie ins Spital, wo sie tags darauf starb.

Wie die Frau die Unzahl massiver Verletzungen am Kopf und am ganzen Körper erlitten hatte, dazu verweigerte der Mann jegliche Aussage. «Ich habe sie nicht geschlagen und nicht getötet.» Eine Erklärung für den Tod der Frau habe er auch im Laufe des Verfahrens nicht gefunden, sagte der Beschuldigte. Er frage sich, weshalb er bestraft werden solle für etwas, das er nicht gemacht habe.

Am Nachmittag geht die Verhandlung mit der Befragung von Zeugen weiter. Zu Wort kommen werden jene Personen, die auf den Notruf hin erste Hilfe geleistet hatten. Die Plädoyers von Anklage und Verteidigung sind für kommenden Montag vorgesehen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.

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