Wie die Gemeinde Küsnacht angibt, soll die Teilnahme der Bevölkerung an der Alters- und Gesundheitsversorgung durch ein Gremium, den Beirat, verstärkt werden.
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH).
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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An den Dialogabenden mit der Bevölkerung ist von den Einwohnern die Idee eines Beirates entwickelt worden.

Dieser Beirat soll die Einbindung und Mitwirkung der Bevölkerung in die Gesundheitsnetz Küsnacht AG garantieren.

Die Idee aus der Bevölkerung wurde in der Folge vom Gemeinderat übernommen.

In den letzten Wochen hat die Alters- und Gesundheitskommission das Reglement für diesen Beirat ausgearbeitet, als Grundlage diente ihr die gut erprobte Vorlage «Elternrat» der Schule.

Beirat aus der Küsnachter Bevölkerung

Wie das Reglement festhält, besteht der Beirat aus bis zu zehn Mitgliedern.

Diese Beiräte müssen allesamt in Küsnacht wohnhaft sein – so wird der enge Bezug zur Gemeinde sichergestellt.

Alle, die sich für die Alters- und Gesundheitsversorgung engagieren wollen, sind willkommen und können sich bewerben.

Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt

Die Alters- und Gesundheitskommission wählt den Beirat erstmalig im Anschluss an eine öffentliche Publikation.

Die Mitglieder des Beirats werden für zwei Jahre gewählt, wobei die Wiederwahl im Interesse der Kontinuität möglich sein soll.

Im Zentrum steht, dass die Bevölkerung, vertreten durch engagierte Bürger, eine starke Mitsprache bei der Gesundheitsnetz Küsnacht AG erhält.

Beirat vertritt Anliegen der Bevölkerung

Der Beirat wahrt gegenüber Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Interessen und Anliegen der Bewohnenden der Alters- und Gesundheitszentren, deren Angehörigen, Kunden des Gesundheitsnetzes sowie der älteren Einwohner von Küsnacht.

Der Beirat vertritt die Anliegen der Bevölkerung nicht allein in allgemeiner Weise, im Gegenteil kann er konkrete Ideen für Projekte der Gesundheitsnetz Küsnacht AG einbringen oder sich an Projekten auch direkt beteiligen.

Ein wichtiges Instrument für gute Unternehmensführung

Die Anträge aus dem Beirat fliessen auf jeden Fall in die strategischen Überlegungen oder ins operative Geschäft ein, der Beirat wird über die Umsetzung informiert.

Der Beirat wird so zu einem wichtigen Instrument für die gute Unternehmensführung.

Schliesslich soll der Beirat auch die Freiwilligenarbeit aktiv unterstützen, fördern und mitgestalten.

Für die Erfüllung seiner Aufgaben kann der Beirat temporäre Arbeitsgruppen aus seinem Kreis sowie mit weiteren interessierten Küsnachtern bilden.

Rechtliche Beurteilung des Beirates

In einer rechtlichen Einordnung der gemeinnützigen Gesundheitsnetz Küsnacht AG ist die Zürcher Universitätsprofessorin und Rechtsanwältin Prof. Dr. iur. Isabelle Häner zum Schluss gekommen, dass die Gesundheitsnetz Küsnacht AG «aussergewöhnlich partizipativ ausgestaltet» sein wird.

Diese Einschätzung bezog sich einerseits auf die notwendige Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung, was laut juristischer Beurteilung «eine unüblich weitgehende Befugnis» ist, andererseits auf den Beirat.

Zu diesem Beirat steht in dieser juristischen Beurteilung von Prof. Dr. iur. Isabelle Häner wörtlich geschrieben: «Mit dem Beirat ist eine Partizipation der Bevölkerung sichergestellt, welche sogar über den heutigen Status quo hinausgeht.»

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