Seit heute herrscht im ganzen Kanton Zürich eine strengere Maskenpflicht. Neu betrifft diese auch Gastronomiebetriebe, Clubs und Veranstaltungen.
Maskenpflicht
Zusätzlich zur Maskenpflicht in Zürcher Geschäften ist nun auch die Gastronomie betroffen. - pexels.com
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Die verschärften Massnahmen betreffen erneut die Veranstaltungs- und Gastronomiebranche. Deswegen gilt in Gastronomiebetrieben und Bars, in welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen im Innenbereich neu generell eine Maskentragpflicht.

«Die genannten Betriebe waren jüngst wiederholt von grösseren Ausbrüchen und Clusterbildungen betroffen. Mit der generellen Maskenpflicht soll die Gefahr einer Virusübertragung verkleinert werden», teilt der Regierungsrat mit.

Maskenpflicht bei 30 Personen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen gilt in Innenräumen neu eine Maskentragpflicht, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Bisher galt dies für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen bzw. in Innen- und Aussenräumen mit mehr als 300 Personen.

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