Wie die Gemeinde Winkel mitteilt, bedarf es vorübergehenden Verkehrsanordnungen während der Sanierung der Wilenbachstrasse vom 19. Juni bis 19. Dezember 2023.

Die Bauarbeiten an der Wilenbachstrasse, Winkel, starten am 19. Juni 2023 und dauern voraussichtlich bis am 19. Dezember 2023.

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Während der Bauzeit bedarf es vorübergehenden Verkehrsanordnungen.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Frist zur Neubeurteilung beim Gemeinderat Winkel ein Begehren um Neubeurteilung gestellt werden.

Ablauf der Frist ist 26. Juni 2023

Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einem allfälligen Begehren um Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Ablauf der Frist ist der 26. Juni 2023.

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