Komitee Bypass Plus stimmt Kompromisslösung A2-Überdeckung zu
Trotz grosser Eingeständnisse empfiehlt das Komitee Bypass Plus ein deutliches Ja zum «B & A Sonderkredit Mitfinanzierung Teilüberdeckung A2 Luzern Süd».

Nach eingehender Prüfung des Berichts und Antrags an den Einwohnerrat Kriens zum Sonderkredit für die Mitfinanzierung der Überdeckung A2 Luzern-Süd (Arsenal und Schlund) zur siedlungsverträglichen Gestaltung spricht sich das Komitee Bypass Plus klar für die Annahme des Sonderkredits aus.
Auch wenn die Stadt Kriens in den Verhandlungen grosse Kompromisse eingehen musste, bietet die Umsetzung des vorliegenden Projekts einen erheblichen Mehrwert für die Region.
Die Stadt Kriens – insbesondere aber auch Luzern-Süd und der Kanton Luzern – profitiert stark von der Überdeckung zur siedlungsverträglichen Gestaltung der A2 im Gebiet Luzern-Süd.
Zugeständnisse aus Verhandlung werden mitgetragen
Das Komitee Bypass Plus und seine Vorgängerorganisation setzen sich seit Jahren für eine siedlungsverträgliche Gestaltung des Bypass in Kriens ein.
Mit dem nun vorliegenden Projekt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, bei dem sowohl die Stadt Kriens als auch das Komitee selbst grosse Zugeständnisse machen müssen. Die ursprünglich geforderte Volleinhausung wird nicht realisiert, und die Stadt Kriens trägt einen verhältnismässig grossen Teil der Kosten.
Die Teil- statt Vollüberdeckung der Autobahn ist das Resultat der Fachplanungs-Teams sowie eines Entgegenkommens der Stadt Kriens. Der Kredit ist für die Stadt Kriens finanziell tragbar – insbesondere angesichts des grossen Nutzens, den das Projekt mit sich bringt.
Den Zeitpunkt des Rückzugs der Beschwerde – nach den Entscheiden der beiden Parlamenten und vor den Volksentscheiden – sieht das Komitee als sehr grosses Eingeständnis. Ein Eingeständnis, welches den Stadtrat sowie die Kantonsregierung in die Verantwortung zieht, die Bevölkerung der Stadt Kriens und des Kantons Luzern proaktiv bezüglich der grossen Mehrwerte einer Teilüberdachung der Region zu informieren.
Siedlungsverträgliche Umsetzung des Bypass weiterhin offen
Das Astra erfüllt die Kriterien derzeit nur minimal – bis zu den Entscheiden der Bevölkerung ist die Forderung des Ständerats nach einer siedlungsverträglichen Umsetzung des Bypass noch nicht erfüllt.
Beim Beschluss des nationalen Parlaments im Jahr 2019 über den Ausbau der Autobahn mit dem Projekt Bypass hat die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) ein Postulat eingereicht. Dieses verlangt, dass im Zusammenhang mit diesem Geschäft sowie bei ähnlichen Projekten städtebauliche Massnahmen in Form von ganzen oder teilweisen Überdeckungen vorangetrieben werden.
Der Kanton und die Gemeinden sollen dabei vom Bund fachlich und begleitend unterstützt werden. Im Postulat wird ausdrücklich festgehalten, dass der Bund seine Möglichkeiten zur Mitfinanzierung dabei voll ausschöpfen soll.
Mit dem vorliegenden Projekt sowie der vorgesehenen Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Finanzierung stellt das Komitee BypassPLUS ausdrücklich fest, dass das Astra der Forderung des Parlaments lediglich minimal nachgekommen ist. Die Forderung der KVF-S gilt erst dann als erfüllt, wenn die Kredite von allen notwendigen Instanzen genehmigt worden sind.
Flankierende Massnahmen rund um das Gesamtprojekt vorantreiben
Die flankierenden Massnahmen rund um das Gesamtprojekt werden im vorliegenden Bericht zur siedlungsverträglichen Gestaltung der Autobahn nicht berücksichtigt. Die Stadt Kriens und der Kanton Luzern müssen deren Ausarbeitung und Finanzierung in den kommenden Wochen und Monaten vorantreiben.
Dazu zählen insbesondere eine durchgehende und leistungsfähige Busspur, klare Regelungen zur Verkehrsführung sowie verbindliche Konzepte für eine siedlungsverträgliche Baustellensituation über mehrere Jahre.
Diese Punkte sind für die Akzeptanz in der Bevölkerung zentral und müssen im weiteren politischen Prozess zwingend gesichert werden.
Entsprechend wird sich das Komitee dafür einsetzen, dass die flankierenden Massnahmen während und nach der Realisierung des Autobahnausbaus durch den Stadtrat verpflichtend vorangetrieben werden müssen.
Das Projekt Teilüberdeckung und seine Wichtigkeit
Den Zugeständnissen der Stadt Kriens in den Verhandlungen steht die grosse Bedeutung des Projekts für Kriens, Luzern-Süd, den Kanton Luzern und die gesamte Region gegenüber. Die Teilüberdeckung und die siedlungsverträglichere Gestaltung des Bypass sind ein zentraler Bestandteil der Entwicklung der Region Luzern-Süd. Sie ermöglichen es, das für den Kanton Luzern wichtige und gewinnbringende Entwicklungsgebiet entscheidend aufzuwerten.
Die Einigung stellt einen wichtigen Zwischenschritt dar. Der Einwohnerrat und der Kantonsrat haben nun die Möglichkeit, den konstruktiven Weg der Projektpartner fortzusetzen. Eine siedlungsverträgliche Integration der A2 ist nicht nur ein Gewinn für Kriens und Luzern-Süd, sondern für den gesamten Kanton Luzern – für mehr Lebensqualität und eine zukunftsgerichtete Entwicklung eines kantonalen Schwerpunktgebiets.
Das Komitee Bypass Plus empfiehlt dem Einwohnerrat Kriens und dem Kantonsrat ein deutliches Ja zur vorliegenden Kompromisslösung, die für die Bevölkerung einen erheblichen Mehrwert schaffen wird.
Das Komitee Bypass Plus wird den Prozess weiterhin konstruktiv, aber aufmerksam begleiten. Das Ziel des Komitess bleibt unverändert: Die Chance dieses Jahrhundertprojekts zu nutzen und den Mehrwert für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt konsequent auszuschöpfen.










