Hundekurse sind ab 2023 in Kriens obligatorisch
Wie die Stadt Kriens berichtet, müssen neue Hundehaltende ab Januar 2023 in einer Hundeschule grundlegende Formen des Zusammenlebens von Hund und Mensch üben.

Im Jahr 2022 lebten 544‘000 Hunde als Haustiere in der Schweiz. Die Zahl der Hunde hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Das hat nicht nur, aber auch mit der Coronapandemie zu tun, als sich viele Menschen einen Vierbeiner als Alltagsbegleitung anschafften.
Das bestätigen auch die Zahlen aus Kriens. Hier sind aktuell rund 1000 Hunde gemeldet. Noch vor zwei Jahren waren es nur 648.
Weil der kantonale Veterinärdienst bei Hundehaltenden vermehrt mangelndes Wissen bezüglich der Hundehaltung feststellt, wird per 1. Januar 2023 eine Teilrevision der Hundeverordnung in Kraft gesetzt.
Obligatorische Hundekurse
Diese umfasst nun auch den Kauf von Tieren übers Internet. Wichtigste Neuerung ist die Wiedereinführung einer obligatorischen Hundeschule.
Zwischen 2008 und 2017 waren diese Kurse für Hundehaltende verpflichtend. Das nationale Obligatorium wurde dann abgeschafft, nur wenige Kantone führten es auf kantonaler Ebene weiter.
Jetzt kehrt der Kanton Luzern zu den obligatorischen Hundekursen zurück. Dabei sind es eher «Menschenkurse».
Es sind die Hundehaltenden, die von Fachleuten wichtige Anleitungen vermittelt bekommen, wie sie ein friedliches Zusammenleben mit ihren Vierbeinern erreichen.
Grundkenntnisse werden vermittelt
Um das NHB zu erlangen, werden Hundehaltern im Rahmen geeigneter Kurse Grundkenntnisse vermittelt, die wichtig sind für einen sicheren Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen und im öffentlichen Raum.
Damit kann Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden.
Dazu erleichtert das in einer Hundeschule vermittelte Grundwissen das Zusammenleben von Mensch und Hund.
Hund muss älter als ein Jahr sein
Ersthundehalter sowie Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, müssen nun im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung das «Nationale Hundehalter Brevet» (NHB) erlangen.
Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Das NHB kann frühestens gemacht werden, wenn der Hund älter als ein Jahr ist.
Es gibt Ausnahmen
Hundehalter, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren.
Halter von Blindenführ- und Diensthunden und von Hunden, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden, müssen ebenfalls keine obligatorische Hundeausbildung im Sinne des NHB absolvieren.
Eine weitere Ausnahme bilden die Halter von Hunden, die eine anerkannte Prüfung der technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) bestanden haben.
Weitere Anpassungen in der kantonalen Verordnung
Frei laufende Hunde können auf landwirtschaftlichen Kulturflächen Schäden anrichten. Deshalb wird das Betretverbot im Rahmen der Teilrevision auf angebaute landwirtschaftliche Kulturen ausgeweitet.
Das Mitführen und Laufenlassen von Hunden auf diesen Flächen wird ohne Einverständnis der berechtigten Personen verboten.
Zudem dürfen gemäss der kantonalen Verordnung Hunde in Wäldern, an Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Da Herdenschutzhunde in ihrem Einsatz praxisgemäss nicht beaufsichtigt sind, gilt diesbezüglich für geeignete und in der Schweiz geprüfte Herdenschutzhunde eine Ausnahme.
Ausnahme für Diensthunde
Ebenfalls eine Ausnahme gilt für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens.
Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung werden verschiedene weitere Präzisierungen betreffend den Leinenzwang für Hunde mit ansteckenden Krankheiten, den Zuständigkeitsbereich des Veterinärdiensts und die Meldepflicht von Kauf, Verkauf, Abgabe oder Tod von Hunden an die Hundedatenbank vorgenommen.