Vorschlag Pensionsreglement: Fair, zeitgemäss und massvoll
Wie viel Geld bekommt ein Mitglied des Gemeinderats bei seinem Rücktritt? Ein Vorschlag des Gemeinderats Emmen trifft auf breite Zustimmung im Einwohnerrat.

Wie viel Geld bekommt ein Mitglied des Gemeinderats bei seinem Rücktritt? Der Emmer Gemeinderat hat ein neues Pensionsreglement erarbeitet, das finanzielle Leistungen beim Austritt regelt, wie die Gemeinde schreibt. Es ist im Einwohnerrat auf breite Zustimmung gestossen.
Anstelle eines lebenslangen Ruhegehalts sieht das neue Modell eine befristete Austrittsleistung von bis zu sechs Monatslöhnen (rund 90'000 Franken) vor.
Diese wird jedoch nur dann ausbezahlt, wenn nach dem Austritt tatsächlich eine Einkommenslücke entsteht. Alle Einkünfte ab dem Dienstaustritt, etwa eine Pensionskassenrente, werden vom Leistungsbetrag abgezogen.
Wer nahtlos in eine neue Erwerbstätigkeit übergeht, hat keinen Anspruch auf eine Austrittsleistung. Zusätzlich wird der Einsatz für das Gemeinwohl mit einer Dienstaltersentschädigung gewürdigt: Pro vollendetem Amtsjahr wird ein Monatslohn ausgerichtet, maximal jedoch zehn Monatslöhne.
Fair, zeitgemäss und massvoll
Matthias Lingg, Präsident der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission, betont: «Die nun vorliegende Lösung kommt die Gemeinde Emmen wesentlich günstiger zu stehen als das alte Reglement. Gleichzeitig berücksichtigt sie in angemessenem Rahmen sowohl die über die normale Arbeitszeit hinausgehende Präsenzzeit für Repräsentationspflichten als auch eine allfällige erschwerte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.»
Das vorgeschlagene Reglement wird im Parlament als fair, zeitgemäss und massvoll beurteilt.
Esther Wüest (Die Mitte Emmen) etwa hebt insbesondere die Regelungen zur Missbrauchsprävention sowie die transparente Darstellung der Leistungen hervor, was die Nachvollziehbarkeit erhöht.
Sämtliche Parteien sprechen sich für das Eintreten in das Geschäft aus. Die neuen Regelungen sollen zur Attraktivität des Gemeinderatsamtes beitragen – darüber herrscht breite Einigkeit unter den Parlamentariern.
Kommissionsanträge angenommen
Die vorberatende Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission beantragt im Rahmen der ersten Lesung, dass kein Anspruch auf Austrittsleistungen besteht, wenn das ordentliche Pensionsalter erreicht ist. Dieser Antrag wird klar angenommen.
Zudem spricht sich die Kommission mit knapper Mehrheit dafür aus, die Obergrenze der Dienstaltersentschädigung von zwölf auf zehn Monatslöhne zu senken. Auch dieser Antrag wird nach konstruktiver Debatte gutgeheissen.
Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1991. Das neue Pensionsreglement soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sollte der Einwohnerrat der Revision in der zweiten Lesung zustimmen, unterliegt der Vollzug dem fakultativen Referendum der Stimmberechtigten in Emmen.