Horw legt überarbeiteten Bebauungsplan öffentlich auf
Der überarbeitete Bebauungsplan für den östlichen Bahnhofsteil liegt vom 30. März bis 28. April 2026 öffentlich auf. Bürger können sich einbringen.

Wie die Gemeinde Horw mitteilt, steht die nächste Etappe der Zentrumsentwicklung in Horw an: Der überarbeitete Bebauungsplan für den östlichen Teil der Zentrumszone Bahnhof sowie eine damit verbundene Anpassung des Zonenplans im Bahnhofsgebiet werden zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.
In den letzten Jahren hat sich das Gebiet rund um den Bahnhof stark verändert: Der Bahnhof wurde modernisiert, der Steinibach verlegt und mit dem Ziegeleipark sind neue Freiräume und eine Wohnsiedlung entstanden. Auch entlang der Allmendstrasse wurden mehrere Neubauten realisiert und die Strasse neu gestaltet.
Neue Richtprojekte und Quartiersentwicklung
Die Überarbeitung des Bebauungsplans auf der Ostseite betrifft vor allem den noch nicht realisierten Bereich südlich der Ringstrasse. Hier liegen neue städtebauliche Richtprojekte vor, welche als Grundlage für Änderungen dienen.
Der Bebauungsplan ist auf das neue Strassenprojekt für den Bushof und den Bahnhofplatz abgestimmt. Ziel ist es, das Gebiet zu einem lebendigen, gut durchmischten Zentrumsquartier weiterzuentwickeln.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Qualität der öffentlichen Räume, einer guten Vernetzung für Fuss- und Veloverkehr sowie einer ausgewogenen Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Dienstleistungen. Auch Themen wie Klimaanpassung und Begrünung wurden in der Planung berücksichtigt.
Öffentliche Mitwirkung und Vorprüfung
Damit die Änderung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof – Teil Ost im Bereich des Bahnhofplatzes umgesetzt werden kann, werden geringfügige Anpassungen bei den Zonengrenzen im Zonenplan A notwendig.
Die Änderung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof – Teil Ost sowie auch die Teiländerung des Zonenplans A Zentrumszone Bahnhof werden zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Gleichzeitig wird das Dossier dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Die Auflage zur öffentlichen Mitwirkung dauert vom 30. März bis zum 28. April. Damit haben Personen, Organisationen und Behörden die Gelegenheit, sich dazu zu äussern.










