Wie die Gemeinde Hüniken informiert, muss der Ersatz der Hydranten Nummer eins und vier inklusive Zuleitungen realisiert werden.
Ein Wasserhydrant in Hüniken.
Ein Wasserhydrant in Hüniken. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Bei der jährlichen Hydrantenkontrolle durch den Brunnenmeister wurde festgestellt, dass bei den Hydranten Nummer eins und vier die Hauptspindeln nur mit grossem Kraftaufwand geöffnet beziehungsweise geschlossen werden können.

Zudem funktionieren bei beiden die Entwässerungen nicht.

Gemäss Empfehlungen der SGV sind Hydranten mit Anschlussleitung DN 70 Millimeter nicht mehr zu sanieren.

Bei einer Teilsanierung oder Ersatz der Oberteile werden keine Beiträge bezahlt.

Auch die Zuleitungen müssen ersetzt werden

Damit die Hydranten inklusive Zuleitungen wieder auf aktuellem Stand sind, müssen neben dem eigentlichen Ersatz auch die Zuleitungen ab der Hauptleitung von DN 70 Millimeter auf DN 125 Millimeter ersetzt werden.

Die Gesamtkosten betragen 45'500 Franken. Von Seiten SGV sind Subventionen in der Höhe von 23 Prozent an den Gesamtkosten zu erwarten.

Der Gemeinderat stellt den Antrag für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 45'500 Franken, Ersatz inklusive Zuleitungen der Hydranten Nummer eins und vier.

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