In Halten werden Schutzsuchende aus der Ukraine, welche bei Familien aufgenommen wurden, gebeten, das «Gesuchsformular Schutzstatus S» auszufüllen.
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Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Halten berichtet, erhalten in der Schweiz Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Ukrainerinnen und Ukrainer können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.

Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet

Die Schutzsuchenden aus der Ukraine erhalten den Aufenthaltstitel S für Schutzbedürftige. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen auch, Familienangehörige nachzuziehen.

Die Personen haben vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt und auch der Zugang zur Schule ist gewährleistet. Auch die selbstständige Erwerbstätigkeit ist erlaubt. Personen mit Schutzstatus S dürfen bewilligungsfrei im Schengenraum reisen.

«Gesuchsformular Schutzstatus S»

Schutzsuchende Personen, welche privat bei Familien in unserer Gemeinde aufgenommen wurden, werden gebeten, so rasch wie möglich das «Gesuchsformular Schutzstatus S» auszufüllen und an das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach Bern zu senden (auch online möglich).

Ausserdem wird gebeten, der Gemeindeverwaltung eine Kopie der Reisepässe der aufgenommenen Personen zukommen zu lassen. Schulpflichtige Kinder werden der Schulleitung bekannt gegeben, um möglichst zeitnah eine Einschulung zu ermöglichen.

Katzen oder Hunde aus der Ukraine mitgebracht

Sollten Katzen oder Hunde aus der Ukraine mitgebracht worden sein, wird gebeten, das Formular (in ukrainischer oder englischer Sprache) auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung weiterzuleiten.

Gerne unterstützt die Gemeinde bei administrativen Fragen zum Meldeprozess telefonisch und per E-Mail.

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